Revision der Verordnung über den schulärztlichen Dienst:
- Aktualisierung der rechtlichen Grundlagen
Die Verordnung über den schulärztlichen Dienst wurde überarbeitet, um die Organisation der schulärztlichen Untersuchungen an heutige Anforderungen anzupassen und den Vollzug zu vereinfachen.
- Grundauftrag bleibt unverändert
Der schulärztliche Dienst stellt weiterhin sicher, dass Schülerinnen und Schüler im Kanton Bern zu den vorgesehenen Zeitpunkten schulärztlich untersucht werden.
- Klare Organisationsmodelle für Gemeinden
Die Revision präzisiert die möglichen Organisationsformen der schulärztlichen Versorgung. Gemeinden können zwischen verschiedenen Modellen wählen, je nach lokalen Gegebenheiten.
- Mehr Flexibilität bei der Durchführung der Untersuchungen
Die neuen Regelungen ermöglichen eine flexiblere Organisation der schulärztlichen Untersuchungen und erleichtern die Zusammenarbeit mit verschiedenen medizinischen Leistungserbringenden.
- Zeitgemässe Vergütung der schulärztlichen Leistungen
Die Tarife für schulärztliche Untersuchungen wurden an die heutigen Rahmenbedingungen angepasst. Ziel ist eine angemessene Vergütung der ärztlichen Leistungen und die langfristige Sicherstellung der schulärztlichen Versorgung.