Logo Kanton Bern / Canton de BerneGesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI)

Förderung der Zweisprachigkeit

Der Kanton Bern nimmt eine Brückenfunktion zwischen der deutschsprachigen und der französischsprachigen Schweiz ein. Mit Blick auf die damit verbundene besondere Rolle hat sich der Regierungsrat zum Ziel gesetzt, Massnahmen zur Zweisprachigkeit zu fördern.

Umsetzung Bericht Zweisprachigkeit

Am 26. Juni 2019 stimmte der Regierungsrat dem RRB 696/2019 betreffend Umsetzung des Berichts der Expertenkommission Zweisprachigkeit vom 30. August 2018 zu, der 26 Massnahmen zur Förderung der Zweisprachigkeit enthält. Über den Fortschritt der Arbeiten wird der Juradelegation des Regierungsrates und dem Regierungsrat regelmässig Bericht erstattet. Die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) betreffen Massnahmen, die darauf abzielen, in zweisprachigen Gesundheitsinstitutionen die Präsenz von Ärzten und Gesundheits- und Pflegepersonal beider Amtssprachen zu fördern und die Sprachkompetenzen zu verbessern.

Massnahmen für Gesundheitsinstitutionen

Die GSI wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Inselspital und anderen Listenspitälern, die gemäss Artikel 3 Absatz 5 des Spitalversorgungsgesetzes der Zweisprachigkeit verpflichtet sind, einen konkreten Massnahmenplan zur Gewährleistung der Zweisprachigkeit in Spitälern zu erarbeiten.

Sie wird beauftragt, im Ausbildungsangebot des Gesundheits- und Pflegebereichs Massnahmen zu ergreifen, um in zweisprachigen Einrichtungen die Präsenz von Personal beider Amtssprachen sowie die Sprachkompetenzen des Personals und der Personen in Ausbildung zu verbessern.

Aktivitäten der GSI

Im Sommer 2020 wurde bei vier Spitälern sowie 29 Pflegeheimen und Spitexorganisationen eine Umfrage zur Zweisprachigkeit durchgeführt. Die Fragen betrafen die Verteilung der Mitarbeitenden der Organisationen nach Sprachen, die bereits bestehenden Massnahmen zur Sicherstellung und Förderung der Zweisprachigkeit bei der Ärzteschaft und den Pflegefachkräften und die Massnahmen zur Förderung der Zweisprachigkeit bei Personen in Ausbildung.

Ende März 2021 wurde ein Informationsaustausch via Skype mit interessierten Institutionen durchgeführt. Verschiedene Teilnehmerinnen und Teilnehmer stellten Projekte vor, die in ihren Betrieben zur Förderung der Zweisprachigkeit lanciert wurden. Es wurde angeregt, den Austausch über die Förderung der Zweisprachigkeit weiterzuführen. Der nächste Austausch ist für den Herbst 2022 geplant.

Mit freundlicher Genehmigung der Institutionen darf die GSI Informationen zu zwei Referenzprojekte veröffentlichen.

  • Referenzprojekt 1: Inselgruppe

  • Referenzprojekt 2: La Lisière, Alters- und Pflegezentrum

Umsetzung Sprachengesetz durch die Staatskanzlei und Finanzierungsgesuche

Über das Sprachengesetz finanziert der Bund Projekte zur Förderung der Zweisprachigkeit. Die Gesuche zur Finanzierung von Projekten können jeweils bis Ende September des Vorjahres an die Staatskanzlei gerichtet werden.

Informationen zur Eingabe von Projektanträgen zur Förderung der Zweisprachigkeit erhalten Sie auf der Webseite der Staatskanzlei.

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