Ausgangslage
Im November 2021 wurde die Initiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» von Volk und Ständen angenommen. Der Bundesrat hat entschieden, den Verfassungsartikel Pflege (Art. 117b BV und Übergangsbestimmungen in Art. 197 Ziff. 13 BV) in zwei Etappen umzusetzen. Die Etappe 1 umfasst die Ausbildungsoffensive. Die Etappe 2 hat zum Ziel, die berufliche Entwicklung zu fördern. Das entsprechende Bundesgesetz wurde im Dezember 2022 verabschiedet. Verordnung und Gesetz wurden im Juli 2024 in Kraft gesetzt. Die Umsetzung der Pflegeinitiative dauert acht Jahre, von 2024 bis 2032.
Hinweis: Hier finden Sie hauptsächlich Informationen zu Etappe 1.
Ziele der Ausbildungsoffensive
Diese Ziele sollen mit der Ausbildungsoffensive erreicht werden:
- Der Bedarf an Pflegefachkräften wird durch ein qualitativ hochstehendes Ausbildungssystem gesichert.
- Die Grundversorgung der Bevölkerung im Kanton Bern ist durch gut ausgebildetes Fachpersonal gewährleistet.
- Die Bevölkerung kann auf eine qualitativ hochstehende Pflege zählen.
Umsetzung im Kanton Bern
Der Kanton Bern verfügt als Pionierin seit 2012 über eine Ausbildungsverpflichtung für 14 nichtuniversitäre Gesundheitsberufe. Er erfüllt damit bereits heute alle Bedingungen, um hierfür Bundesbeiträge gemäss Artikel 2-5 des Bundesgesetzes zu erhalten. Die Umsetzung im Kanton Bern fokussiert deshalb auf die Artikel 6 (Beiträge an Höhere Fachschulen) und 7 (Ausbildungsbeiträge an Pflegestudierende Stufe Höhere Fachschule und Fachhochschule) sowie auf weitere Massnahmen, welche die Zielsetzung der Pflegeinitiative unterstützen.
Informationen zu den Bundesartikeln
Gemeinsam erfolgreich
Die Umsetzung der Ausbildungsoffensive erfordert den Einsatz aller Akteure im Gesundheitswesen. Der Kanton Bern setzt deshalb auf einen partizipativen Ansatz. Die Akteure sind eingeladen, ihre Ideen und Anliegen zur Verbesserung der Pflegeausbildung auf Stufe Höhere Fachschule bzw. Fachhochschule aktiv einzubringen. Dabei ist eine regionale bzw. interregionale Zusammenarbeit zwischen den Versorgungsbereichen möglich und ausdrücklich erwünscht.
Wer macht was?
An der Umsetzung der Pflegeinitiative (Etappe 1) wirken verschiedene Institutionen mit. Ihre Rollen im Überblick:
Von der Idee zum Projekt

Das Ablaufschema zeigt auf, wie der Prozess von der Idee bis zum bewilligten Projekt organisiert ist.
Ideen einreichen
Die Akteure im Gesundheitswesen (Betriebe, Verbände im Gesundheitswesen, Fachpersonen) können ihre Ideen für die Umsetzung der Pflegeinitiative direkt bei einem der sechs Projektträger einreichen. Wichtig ist, dass es sich um Ideen handelt, die zur Verbesserung der betrieblichen und schulischen Pflegeausbildung beitragen (Stufe HF/FH). Die Projektträger prüfen die eingereichten Ideen auf ihre Umsetzbarkeit und ihre Eignung zur Überführung in die Regelstruktur. Sind diese gegeben, bringt einer der Projektträger die Idee zur Projektreife und reicht ein entsprechendes Gesuch beim Kanton Bern ein. Die Ideenlieferant:innen werden in den Prozess einbezogen.
Hinweis: Ideen, welche andere Ausbildungen betreffen – beispielsweise FaGe oder MTT – werden nicht berücksichtigt, da diese Ausbildungen nicht Inhalt der Pflegeinitiative sind.

Das Organigramm zeigt auf, welche Gremien die Umsetzung der Pflegeinitiative im Kanton Bern begleiten.
Die fünf Kriterien
Die Projekte müssen folgende Kriterien erfüllen:
- Die Anzahl Pflegeabschlüsse steigern
- Nachweislich das Ausbildungssystem Pflege stützen
- Wirkung erzielen
- Auf Nachhaltigkeit ausgerichtet sein
- Die Bundesvorgaben erfüllen
Dokumentation/Links
Newsletter Aus- und Weiterbildung nichtuniversitäre Gesundheitsberufe (BE)
Präsentation Infoanlass vom 22. April 2024
Pflegeinitiative: Kanton Bern setzt Etappe 1 bereits ab Mitte 2024 um. Event und Workshopresultate (Video)
Einblick in die Workshops Pflegeinitiative, Bern, 2024 (Video)
Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege vom 16. Dezember 2022 (Stand am 1. Juli 2024)
Verordnung über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege vom 8. Mai 2024 (Stand am 1. Juli 2024)