Sie erhalten eine persönliche Einladung per Brief oder SMS, sobald Sie zur Impfung berechtigt sind.
Neue Impfempfehlung zur 2. Booster-Impfung
Seit dem 10. Oktober 2022 gilt eine neue Impfempfehlung für die Covid-19-Impfung. In der neuen Impfempfehlung wird in erster Linie besonders gefährdeten Personen ab 16 Jahren eine zweite Booster-Impfung im Herbst 2022 empfohlen.
Termine für die Auffrischungsimpfung können ab 7. Oktober gebucht werden
Als Booster-Impfung wird jede Auffrischungsimpfung für bereits Geimpfte bezeichnet
Die Auffrischungsimpfung gilt im Kanton Bern vor allem für Personen ab 65 Jahren und zusätzlich für besonders gefährdete Personen (BGP) im Alter von 16 – 64 Jahren und für Gesundheitspersonal inkl. Betreuungspersonen von BGP zwischen 16 – 64 Jahren.
Seit 1. November 2022 sind auch Personen ohne Risikofaktoren im Alter zwischen 16-64 Jahren zugelassen.
Die frei gegebenen Impfgruppen werden jeweils per SMS resp. Brief informiert.
Für alle Personen, welche ab dem 10. Oktober 2022 bereits eine 2. Booster-Impfung mit dem bivalenten Impfstoff erhalten haben, ist die 3. Booster-Impfung kostenpflichtig, da sie nicht der aktuellen EKIF-Empfehlung entspricht. Es gilt weiterhin, dass Booster-Impfungen frühestens vier Monate nach der letzten Impfung vorgenommen werden können. Dies betrifft die gesamte impfbare Bevölkerung ab 16 Jahren.
Für alle Personen, welche die 2. Booster-Impfung vor dem 10. Oktober 2022 mit dem monovalenten Impfstoff erhalten haben, erfolgt die 3. Booster-Impfung innerhalb der EKIF-Empfehlung und ist somit gratis. Dies betrifft die gesamte impfbare Bevölkerung ab 16 Jahren.
Grundimmunisierung, 1. und 2. Booster-Impfungen gehören weiterhin zur laufenden Covid-19 Impfkampagne und sind kostenlos.
- 1. Booster-Impfung
VacMe ermittelt laufend alle zugelassenen Personen für die erste Booster-Impfung gemäss den Empfehlungen des BAG.
Zugelassene werden per SMS oder Brief benachrichtigt. Sobald Sie eine Einladung erhalten haben, können Sie sich über das VacMe Portal anmelden.
- 2. Booster-Impfung für Personen ab 16 Jahren
VacMe ermittelt laufend alle zugelassenen Personen für die zweite Booster-Impfung gemäss den Empfehlungen des BAG. Zugelassene werden per SMS oder Brief benachrichtigt. Sobald Sie eine Einladung erhalten haben, können Sie sich über das VacMe Portal für eine 2. Booster-Impfung anmelden. Die Freigaben erfolgen gestaffelt.
Verfügbare Termine können über das VacMe Portal oder über die Impfortwebseite des Kantons Bern direkt bei den jeweiligen Impforten gebucht werden.
Nach der Anmeldung zeigt VacMe allen für die Booster-Impfung freigegebenen Personen die Impforte an, in welchen ein Termin gebucht werden kann.
Wichtig: Viele Arztpraxen und Apotheken bieten keine Termine über VacMe an. Welche Arztpraxen und Apotheken Booster-Impfungen anbieten, finden Sie hier:
Eine Auffrischimpfung wird unter Berücksichtig des Minimalabstandes von 4 Monate nach Infektion und 4 Monaten nach letzter Covid-19 Impfung ebenfalls nach Infektion empfohlen.
Bei Personen, die eine Grundimmunisierung haben oder vollständig geimpft sind und danach eine Omikron-Infektion hatten, kann nicht davon ausgegangen werden, dass diese Infektion die Immunantwort wesentlich erhöht.
Nach jeder erfolgten Booster-Impfung wird ein neuer Impfnachweis erstellt und das Zertifikat erneuert.
Das Zertifikat ist ab dem Zeitpunkt der Auffrischungsimpfung weitere neun Monate gültig.
Personen, die Ihre Booster-Impfung neu im Kanton Bern machen lassen wollen, müssen sich vorgängig im VacMe-Portal registrieren.
Erfüllen sie die Anforderungen für eine Booster-Impfung, werden Sie über SMS oder per Brief benachrichtigt.