Logo Kanton Bern / Canton de BerneGesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI)

Neuregelung Kosten für Tests auf Coronavirus vom 29.12.2022

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Entscheid vom 8. Dezember 2022 hat der Nationalrat unter anderem festgelegt, dass der Bund die Kosten für die Tests auf das Coronavirus nur noch bis Ende 2022 übernimmt. Entsprechend wurden die Vorgaben, Empfehlungen und Informationen des Amtes für Integration und Soziales (AIS) und des Gesundheitsamtes (GA) zu COVID-19 an die Alters- und Pflegeheime, Institutionen für erwachsene Menschen mit Behinderungen, Einrichtungen der Suchthilfe und Spitex-Organisationen im Kanton Bern überarbeitet.

Der Kanton Bern übernimmt keine Kosten in Bezug auf repetitive oder gezielte Sars-CoV-2 Testungen. Die Kosten gehen ab dem 1. Januar 2023 grundsätzlich zulasten der getesteten Person. Bei Personen mit Symptomen mit einer medizinisch-therapeutischen Konsequenz übernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung auf individuelle ärztliche Anordnung die Kosten der Analysen.

Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme und freundliche Grüsse

Amt für Integration und Soziales

  • AIS und GA: Vorgaben, Empfehlungen und Informationen zu COVID-19 (Korrekturmodus, PDF)

  • AIS und GA: Informationen zu COVID-19 für sozialmedizinische Institutionen und Spitex-Organisationen

  • Public Health Schweiz: Infektionskontrolle in sozialmedizinischen Institutionen

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