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Vorgehen bei Covid positiven Personen mit persistierenden Symptomen nach Abschluss einer 10-tägigen Isolation

Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen

Aufgrund häufiger Nachfrage und Unklarheiten informieren wir Sie nachfolgend über das Vorgehen bei Covid positiven Personen mit persistierenden Symptomen nach Abschluss einer 10-Tägigen Isolation.

Positiv auf das neue Coronavirus getestete Personen müssen für mindestens 10 Tage seit Symptombeginn in Isolation. Vor Aufhebung der Isolation klärt das Contact Tracing Team mit den Betroffenen, ob sie noch Symptome haben. Hat die betroffene Person mindestens 10 Tage in Isolation verbracht und ist sie seit mindestens 48 Stunden symptomfrei, kann die Isolation aufgehoben werden. Bei der Beurteilung der Symptome werden persistierender Geruchs- und/oder Geschmacksverlust nicht einbezogen. Es kann länger dauern, bis sich die Geruchs- und Geschmacksnerven erholen. Daher kann die Isolation aufgehoben werden, wenn seit Symptombegin mindestens 10 Tage vergangen und alle anderen Symptome seit mindestens 48 Stunden abgeklungen sind; dies gilt, auch wenn der Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinns als einzige Symptomatik noch weiterbesteht.

Haben die Patienten/innen noch Symptome, wird die Isolation vom Contact Tracing Team zwei Mal für zwei Tage verlängert, also bis zu einer Isolationsdauer von maximal 14 Tagen . Wenn danach weiterhin Symptome vorhanden sind, muss eine ärztliche Evaluation durch die Hausärztin oder den Hausarzt erfolgen, bei der festgestellt wird, ob Symptome noch mit der Covid-19-Erkrankung zusammenhängen und somit ein Infektionsrisiko für andere Personen darstellen könnten, oder ob die Symptome aus einer schon bestehenden Grunderkrankung resultieren.

Es muss ein ärztliches Zeugnis erstellt und dem Contact Tracing bzw. dem Kantonsarztamt (epi@be.ch) zugestellt werden, die darauf basierend die Isolation aufheben oder verlängern.
Anlässlich der ärztlichen Konsultation muss die/der symptomatische Patientin/Patient erneut instruiert werden, dass sie/er die Schutzmassnahmen strikt einhalten soll: strikt Abstände halten, Maske tragen, Handhygiene, Kontakte auf ein Minimum reduzieren.

Nach Hospitalisationen gelten betreffend Isolationsdauer die Empfehlungen nach swissnoso:

milder Verlauf & Isolation zu Hause nach Spitalaustritt: Isolation bis mindestens 10 Tage nach Symptombeginn und mindestens 48h ohne Symptome
milder Verlauf & Isolation im Spital oder in einer Langzeitpflegeeinrichtung: Isolation bis mindestens 14 Tage nach Symptombeginn und mindestens 48h ohne Symptome
schwere Erkrankung (z. B. IPS Aufenthalt): Isolation bis mindestens 21 Tage nach Symptombeginn und mindestens 48h ohne Symptome
schwere Erkrankung und zusätzlichen Risikofaktoren (z. B. schwere Immunsuppression, Tracheostoma): Isolation bis mindestens 28 Tage nach Symptombeginn und mindestens 48h ohne Symptome
Empfehlungen swisnoso:

Interims Vorsorgemassnahmen in Spitälern für einen hospitalisierten Patienten mit begründetem Verdacht oder mit einer bestätigten COVID-19 Infektion

Ausserdem möchten wir Sie über das empfohlene Vorgehen bei Personen informieren, welche eine laborbestätigte Covid-19-Infektion hatten, eine mindestens 10-tägige Isolation durchgemacht haben, zwischenzeitlich genesen sind und nun erneut Symptome entwickeln. Wenn mehr als 3 Monate seit der Initial-Infektion vergangen sind, sollte erneut getestet und bei positivem Resultat isoliert werden. Liegt die vergangene Infektion weniger als 3 Monate zurück, soll sich die Person bis 24h nach Abklingen der Symptome in Selbstisolation begeben. Eine erneute SARS-CoV-2 Testung ist gemäss den Empfehlungen des BAG nicht notwendig. Personen mit Symptomen und negativem PCR-Test und Symptomen begeben sich bis 24h nach Abklingen der Symptome in Selbstisolation.

Vielen Dank für die Berücksichtigung dieses Vorgehens.

Freundliche Grüsse
Linda Nartey
Kantonsärztin

26.11.2020   

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