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Newsletter Kantonsärztlicher Dienst zu COVID-19 14.2021

Anpassungen Impfempfehlung

Gerne informieren wir Sie über die Anpassungen der Impfempfehlung für mRNA-Impfstoffe gegen CO-VID-19 der eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF).

  • Impfempfehlung für mRNA-Impfstoffe

Folgende Änderungen sind dabei besonders relevant:

  • Impfempfehlung für alle Jugendliche im Alter von 12-15 Jahren
    Aufgrund der zwischenzeitlich gemachten Erfahrungen bezüglich Wirksamkeit und Sicherheit von mRNA-Impfstoffen bei Jugendlichen im Alter von 12–17 Jahren wird eine Covid-19-Impfung neu allen Jugendlichen im Alter von 12–15 Jahren empfohlen, welche sich selber gegen häufige milde und sehr seltene schwere Covid-19 Erkrankungen schützen möchten, um damit auch negative Auswirkungen von individuellen und kollektiven Massnahmen (z. B. durch Isolation/Quarantäne), sowie die Folgen häufiger Exposition (z. B. in Schule / Freizeit) zu reduzieren.
  • Zulassung von Spikevax (ehemals COVID-19 Vaccine Moderna) ab dem Alter von 12 Jahren
    Mit der Zulassung des Moderna-Impfstoffes für die Altersgruppe 12 bis 17 Jahre seitens Swissmedic wird dieser Impfstoff allen Zielgruppen empfohlen und kann für die Impfung von allen Personen ab 12 Jahren eingesetzt werden. Die Dosierung sowie auch das Impfschema mit 2 Impfdosen im Abstand von 4 Wochen sind für Jugendliche ab 12 Jahren dieselben wie für Erwachsene.
  • Myokarditis (Herzmuskelentzündung) / Perikarditis (Entzündung des Herzbeutels) nach Impfung mit einem mRNA-Impfstoff
    Die derzeitige Einschätzung von Swissmedic ist, das zwischen Covid-19 mRNA-Impfstoffen und Myokarditis und Perikarditis zumindest möglicherweise ein kausaler Zusammenhang bestehen könnte (gemäss Update Verdachtsmeldungen von Swissmedic vom 13.08.21). Das Auftreten von Myokarditis und Perikarditis nach der Impfung wird im Kapitel 9.4 der Impfempfehlungen vom E-KIF genauer beschrieben. Die Fachinformation von beiden Impfstoffen wurden aktualisiert und eine Empfehlung zum Vorgehen bei Symptomen publiziert.
  • Impfschema für Personen mit bestätigter SARS-CoV-2 Infektion
    Allen Personen mit bestätigter SARS-CoV-2 Infektion wird die Covid-19-Impfung ab 4 Wochen und innerhalb 3 Monaten nach Infektion mit einer einzigen Impfdosis empfohlen bzw. so bald wie möglich, falls die 3 Monate schon vorbei sind. Der Zeitraum innerhalb 3 Monate nach Infektion wird neu für alle genesenen Personen und nicht mehr nur für BGP empfohlen, da die zeitnahe Impfung nach Infektion den Schutz vor Infektionen mit neuen Varianten (wie Delta) erhöhen kann. Abweichend davon sollen genesene, ungeimpfte immundefiziente besonders gefährdete Personen weiterhin 2 Impfdosen erhalten.
  • Koadministration von mRNA-Impfstoffen mit anderen Impfungen
    Bisher wurde ein Abstand von 7 Tagen zwischen einer mRNA-Impfung und anderen Impfungen empfohlen. Neu wird - wie bei allen anderen Nicht-Lebendimpfstoffen kein minimaler Abstand zwischen einer mRNA-Impfung und anderen Impfungen empfohlen. Dies gilt auch ausdrücklich für die Grippe-Impfung. Die Koadministration von mRNA-Impfstoffen wird in den Impfempfehlungen der EKIF in Kapitel 2.3.3. detailliert beschrieben.
  • Empfehlungen zur Impfung mit verschiedenen Covid-19-Impfstoffen
    Personen, welche im Ausland mit einer Dosis Vaxzevria von AstraZeneca geimpft wurden, wird empfohlen, die Impfserie mit einer Dosis eines mRNA-Impfstoffs (Comirnaty oder Spikevax) mit einem Minimalabstand von 28 Tagen zwischen der 1. und 2. Impfdosis zu vervollständigen. So wird sichergestellt, dass die Person ein schweizerisches Impfzertifikat erhalten kann. Die Impfung mit verschiedenen mRNA-Impfstoffen wird weiterhin nicht empfohlen, da es zu dieser Mix-Match Situation noch keine Daten gibt. Hat eine Person im Ausland oder versehentlich unterschiedliche mRNA-Impfstoffe erhalten, so wird keine 3. Impfdosis für die vollständige Impfung empfohlen.
    Zu Personen, die unvollständig oder vollständig mit weiteren, in der Schweiz nicht zugelassenen, Impfstoffen geimpft sind, gibt es bisher keine Daten zur Sicherheit und Wirksamkeit nach Verabreichung von zusätzlich 1 oder 2 Impfdosen eines mRNA-Impfstoffes. Dies ist im Einzelfall durch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt abzuwägen.

Hinweis aktuelle Empfehlungen für das Testen bei Kindern

Gerne erinnern wir Sie an die Empfehlungen zum Vorgehen bei symptomatischen Kindern unter 6 Jahren. Grundsätzlich sollten sich alle Personen mit Krankheitssymptomen, die auf Covid-19 schliessen lassen, auf das neue Coronavirus testen lassen, einschliesslich Kinder. Kinder unter 6 Jahren müssen jedoch nicht in allen Fällen getestet werden. Die Kinderärztin oder der Kinderarzt entscheidet gemeinsam mit den Eltern und unter Berücksichtigung der Empfehlungen des BAG, ob ein Test erforderlich. Sie finden die Empfehlungen vom BAG hier.

Übernahme der Kosten für Antikörpertests bei immunsupprimierten Personen

Der Bund übernimmt die Kosten für Antikörpertests bei stark immunsupprimierten Personen (z.B. während einer Chemotherapie) vier Wochen nach der zweiten Impfung. Für diese eng umschriebene und unter ärztlicher Behandlung stehende Gruppe von Personen gibt es mittlerweile Daten, die belegen, dass eine dritte Impfdosis nach einer unzureichenden Bildung von Antikörpern vorteilhaft ist.

Neue Teststrategie des Bundesrates

Personen, die ein Zertifikat erhalten wollen, müssen die dazu notwendigen Tests ab 1. Oktober selbst bezahlen. Die Kosten für das Testen von Personen mit Symptomen werden weiterhin vom Bund über-nommen. Allerdings berechtigen solche Tests nicht zum Erwerb eines Zertifikats. Für Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, werden die Antigen-Schnelltests weiterhin bezahlt.

01.09.2021 / kad

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