Logo Kanton Bern / Canton de BerneGesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI)

Newsletter Kantonsaerztlicher Dienst - Digitalisierung HPV-Impfprogramm: Changes

Im Rahmen der Digitalisierungsstrategie wird seit dem 1. März 2021 der administrative Prozess im HPV Impf-Programm (Erfassen der Impfungen sowie Stellen der Rückforderungsanträge) digital über das GSI Portal abgewickelt.

  • GSI Portal

Wir danken Ihnen herzlich, dass Sie den Weg geduldig mit uns mitgehen.

Nach den Erfahrungen aus den letzten Monaten möchten wir Sie nochmals auf folgende Punkte aufmerksam machen:

  • Erfassen Impfungen:
    Im Inventar des GSI Portals müssen die Impfdosen zwingend auf die GLN Nummer desjenigen Arztes/derjenigen Ärztin erfasst werden, über welche/n die Bestellung im MSD Webshop aufgegeben wurde. Werden die Impfungen auf eine andere Fachperson erfasst, kann das System keine automatische Validierung des Inventars vornehmen und daher keine Rückerstattung auslösen. Ausserdem möchten wir nochmals drauf hinweisen, dass die Impfungen laufend erfasst werden können und entsprechend laufend zurückerstattet werden. Die Stichtage 30.06. und 31.12. sind nicht mehr relevant.
  • Internetbrowser:
    Die Erfahrungen der letzten Wochen haben gezeigt, dass der Einstieg über den Internet Explorer oftmals zu Problemen führt. Wir empfehlen Ihnen, das GSI-Portal über die Browser «Chrome», «Microsoft Edge» oder «Firefox» zu benützen.
  • Hotline:
    Unter der Telefonnummer 031 636 84 00 stehen wir Ihnen auch weiterhin montags bis freitags zwischen jeweils 10.00 und 12.00 Uhr sowie 14.00 und 16.00 Uhr zur Verfügung. Ebenfalls sind für Fragestellungen via E-Mail (info.hpv@be.ch) erreichbar.

Auf Grund diverser Rückmeldungen haben wir folgende Änderungen am System in Auftrag gegeben und möchten Sie hiermit bereits vorinformieren:

  • Import Patientendaten mittels Excellisten:
    Voraussichtlich bis zu den Herbstferien ein Import der Patienten-Daten mittels zur Verfügung gestelltem Excelsheet möglich sein. Wir hoffen, dass sich damit der Aufwand, vor allem für die Schulärztinnen und Schulärzte, wie gewünscht reduzieren lässt. Sobald die Änderung entsprechend umgesetzt ist, werden wir Sie informieren.
  • Sozialversicherungsnummern bei Patienten mit Migrationshintergrund:
    Die Voucher von Patienten mit Migrationshintergrund wurden mit der AHV-Nummer ergänzt und entsprechend die letzten Wochen an die Patienten versendet. Somit können ab 01.09.2021 für alle Patienten die AHV-Nummern im Feld «Sozialversicherungsnummer» eingetragen werden. Wir empfehlen Ihnen, die Patienten bei Vereinbarung der Impftermine darauf aufmerksam zu machen, dass Sie den neuen Voucher zum Ersttermin mitbringen.

Wir bedanken uns für die Kenntnisnahme und Ihre Mitarbeit.

16.08.2021 / kad

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