Informationen zur COVID-19 Impfung im Kanton in diversen Sprachen
Aufgrund der Diversität der Schweizer Bevölkerung haben wir die Informationen zur Impfung auf verschiedene Sprachen übersetzen lassen. Sie finden die Flyer hier aufgeschaltet. Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie Patienten welche nicht über genügend Deutsch-Kenntnisse verfügen, auf diese Seite aufmerksam machen könnten. Um die Reichweite der Impfung zu erhöhen, bitten wir auch nicht impfende Ärztinnen und Ärzte ihre Patientinnen und Patienten mit Hilfe des Flyers auf die Impfung hinzuweisen.
Hinweis Regelungen bei der Ausstellung von COVID-19-Zertfikaten
Gerne erinnern wir Sie über die Prozesse für die Ausstellung von COVID-19-Zertifikaten, da wir dazu Rückfragen von Leistungserbringern erhalten haben:
COVID-19-Zertfikat Genesene:
Im Kanton Bern werden COVID-19-Genesungszertifikate nicht durch Arztpraxen erstellt. Personen, die von einer COVID-19-Erkrankung genesen sind, können ihr COVID-19-Genesungszertifikat online bei der zuständigen Bundesstelle bestellen:
Im Ausland genesene Personen können das COVID-19-Zertifikat beim kantonsärztlichen Dienst beantragen:
COVID-19-Zertifikat Getestete:
Labore und Testzentren sind zuständig für die Ausstellung von COVID-19-Testzertifikaten. Bei Fragen und Unklarheiten dürfen sich Ihre Patienten vor dem Test beim entsprechenden Testanbieter informieren.
COVID-19-Zertfikat Geimpfte:
COVID-19-Impfzertifikate werden ausschliesslich über das VacMe-Tool generiert und können von der Person unter https://be.vacme.ch runtergeladen werden.
Bei Fragen Ihrer Patientinnen und Patienten zum technischen Vorgehen, wie sie ein COVID-19-Impfzertifikat erhalten, können Sie gerne auf diese Informations-Grafik verweisen:
m Ausland geimpfte Personen können das COVID-19-Zertifikat beim kantonsärztlichen Dienst beantragen:
Meldepflicht klinische Meldungen COVID-19 in sozialmedizinischen Institutionen, bei hospitalisierten und geimpften Personen
Wir stellen aktuell eine Fristverzögerung der klinischen Meldungen fest. Aus diesem Anlass möchten wir die in sozialmedizinischen Institutionen und Spitälern tätigen Ärztinnen und Ärzte an die klinische Meldepflicht für Patientinnen und Patienten mit bestätigter COVID-19 Diagnose erinnern. Bei Personen mit bestätigter COVID-19-Diagnose, welche mindestens eine Dosis des COVID-19-Impfstoffs erhalten haben, besteht ebenfalls Meldepflicht der klinischen Befunde. Falls Sie diese Personen ambulant betreuen, danken wir Ihnen für die Meldung. Informationen zur Meldepflicht bei COVID-19 sowie die Formulare finden Sie hier:
Monoklonale Antikörpertherapie COVID-19
Wir haben Sie im Mai über die Indikation und das Vorgehen zur monoklonalen Antikörpertherapie informiert. Diese ist für Patientinnen und Patienten vorgesehen, welche bislang nicht geimpft werden konnten oder keinen genügenden Impfschutz aufgebaut haben, insbesondere immunsupprimierte Patientinnen und Patienten. Seit die monoklonale Antikörpertherapie zur Verfügung steht, wurden an den 5 Behandlungszentren im Kanton Bern bisher 14 Fälle damit behandelt. Vor dem Hintergrund steigendender Fallzahlen möchten wir auf die Möglichkeit dieser Therapie in ausgewählten Fällen hinweisen.
Behandlungszentren monoklonale Antikörpertherapie im Kanton Bern
Zuweisungen wochentags (Mo-Fr) von 08.00-17.00 Uhr
- Inselspital Bern: 031 664 20 00
- RSE Burgdorf: 034 421 21 21 (Dienstarzt Infektiologie verlangen)
- SZB Biel: 032 324 324 24 (Dienstarzt Infektiologie verlangen)
- Spital Thun STS AG: 058 636 23 43
Zuweisungen am Wochenende/Feiertage von 08.00-17.00 Uhr
- Inselspital Bern: 031 632 21 11 (Dienstarzt Infektiologie verlangen)
Reorganisation Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) des Kantons Bern
Im Rahmen der bereits mehrfach kommunizierten Reorganisation der GSI haben sich auch E-Mailadressen geändert.
Sie erreichen den Kantonsärztlichen Dienst per E-Mail ab sofort wie folgt:
- Allgemeine Anfragen senden Sie bitte an info.kad@be.ch.
- Anfragen zum kantonalen HPV-Impfprogramm senden Sie bitte an info.hpv@be.ch.
- Anfragen oder Meldungen betreffend meldepflichtigen übertragbaren Erkrankungen inkl. COVID-19, Kostengutsprachen für ausserkantonale Hospitalisationen, schulärztlichen Dienst oder straflosen Schwangerschaftsabbruch senden Sie bitte an epi@be.ch.
Anfragen betreffend Berufsausübungsbewilligungen, substitutionsgestützte Behandlungen oder aufsichtsrechtliche Anzeigen werden ab sofort durch die neue Abteilung Aufsicht und Bewilligung (AB) des GA beantwortet. Die Abteilung ist unter der E-Mailadresse info.ab.ga@be.ch erreichbar. Das Gesundheitsamt ist über info.ga@be.ch erreichbar.
Wir bitten Sie, die alten E-Mailadressen info.kaza@be.ch und info.bewi.kaza@be.ch ab sofort nicht mehr zu verwenden. E-Mails auf diese Adressen werden nur während einer beschränkten Zeitdauer umgeleitet.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und die entsprechende Umsetzung.
25.08.2021 / kad