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Newsletter Kantonsärztlicher Dienst - Nationaler Grippeimpftag 5. November 2021

Der Nationale Grippeimpftag ist eine Initiative des Kollegiums für Hausarztmedizin (KHM) und wird in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) in Kooperation mit der FMH und dem Schweizerischen Apothekerverband (pharmaSuisse) durchgeführt. Am Freitag 5. November 2021 bieten viele haus- und kinderärztliche Praxen sowie Apotheken Impfwilligen an, sich spontan und zu einem empfohlenen Pauschalpreis von 30 Franken gegen die Grippe impfen zu lassen.

Danke der Schutzmassnahmen gegen Covid-19 fiel die Grippewelle 2020/2021 in der Schweiz und weltweit vollständig aus. Die Grippe ist damit jedoch nicht verschwunden. Der kantonsärztliche Dienst unterstützt die breite Teilnahme der Berner Ärztinnen und Ärzte sowie der Apothekerinnen und Apotheker am nationalen Grippeimpftag in diesem Winter vor dem Hintergrund der Covid-19 Pandemie besonders.

Wir bedanken uns für das Engagement mit dem Ziel, möglichst vielen Impfwilligen niederschwellig Zugang zur Grippeimpfung entsprechend den Empfehlungen des BAG zu ermöglichen. Falls Sie am nationalen Grippeimpftag teilnehmen, empfehlen wir Ihnen die Eintragung Ihrer Praxis in die Adressliste der KHM-Website respektive Ihrer Apotheke auf der Webseite «Impfapotheken» von pharmaSuisse:

  • Grippeimpftag KHM (für Arztpraxen)

  • Impfapotheken (für Apotheken)

Impfempfehlung

Die Impfempfehlungen des BAG sind dieselben wie in den Vorjahren. Die Grippe kann bei Personen ab 65 Jahren, bei schwangeren Frauen, Personen mit chronischen Erkrankungen, Säuglingen und frühgeborenen Kindern bis zwei Jahre manchmal zu schweren Komplikationen führen. Die Impfung wird besonders diesen Personen und allen Personen, die mit diesen privat oder beruflich regelmässig in Kontakt sind, empfohlen. Dazu gehören auch Beschäftigte im Gesundheitswesen. Die empfohlene Zeitperiode für die Grippe-Impfung dauert von Mitte Oktober bis zum Beginn der Grippewelle.

Die aktuellste Pressemitteilung des BAG zur Kampagne „Grippe-Impfung“ und Informationsmaterial für Ihre Praxis bzw. Apotheke finden Sie hier:

Grippeimpfung und Impfung gegen COVID-19

Ein Minimalabstand zwischen der Verabreichung eines Covid-19-Impfstoffs und eines anderen Impfstoffs ist nicht erforderlich gemäss den Empfehlungen des BAG und der EKIF (siehe Impfempfehlung für mRNA-Impfstoffe Kapitel 2.3.3 bzw. Impfempfehlung für COVID-19 Vaccine Janssen Kapitel 2.2.3). Eine gleichzeitige Verabreichung ist konform mit internationalen Empfehlungen wie der des Centers for Disease Control and Prevention (CDC). Es sei darauf hingewiesen, dass derzeit keine Daten aus klinischen Studien über die Sicherheit und Wirksamkeit der gleichzeitigen Verabreichung von Covid-19- und anderen Impfstoffen vorliegen. Eine Grippeimpfung kann gemäss Empfehlung des BAG gleichzeitig mit, vor oder nach einer COVID-19-Impfung erfolgen.

Wir erachten es als gute Gelegenheit die Patientinnen und Patienten anlässlich der Konsultation für die Grippe-Impfung auf die Covid-19-Impfung anzusprechen und umgekehrt. Die Patienteninformationsflyer zu beiden Impfungen können als ergänzende Information abgegeben werden, Sie finden diese in verschieden Sprachen auf den Webseiten des BAG: 

18.10.2021/kad

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