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COVID-19 17/2021

COVID-19: Auffrischimpfung («Booster»)

Gerne informieren wir Sie über die Empfehlung einer Auffrischimpfung gegen Covid-19 mit einem mRNA-Impfstoff der eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF). Diese sind in einem separaten Dokument als «Supplementum: Empfehlung einer Auffrischimpfung gegen Covid-19 mit einem mRNA-Impfstoff» an die mRNA-Impfempfehlung angehängt.

1. Indikation

Für spezifische Personengruppen wird eine Auffrischimpfung frühestens 6 Monate nach der vollständigen Grundimmunisierung mit mRNA-Impfstoffen empfohlen. Diese Empfehlung gilt grundsätzlich für

  • Personen ab 65 Jahren
  • Bewohnerinnen/Bewohner und Betreute in Altersheimen, Pflegeheimen sowie Tagesbetreuungseinrichtungen für Menschen im Alter
  • Nur in Einzelfällen für besonders gefährdete Personen mit chronischen Erkrankungen mit höchstem Risiko im Alter 16-64 Jahren, (Krankheitsdefinitionen siehe Kapitel 3.2 der Impfempfehlung für mRNA-Impfstoffe gegen Covid-19 der EKIF und des BAG), wenn diese eine Auffrischimpfung wünschen. In einer Nutzen-Risiko-Analyse mit der behandelnden Ärztin / dem behandelnden Arzt ist das hohe Risiko für schwere Covid-19 Erkrankungen gegenüber den noch relativ begrenzten Verträglichkeitsdaten der Auffrischimpfung abzuwägen. Die Auffrischimpfung wird BGP unter 65 Jahren von EKIF und BAG nicht generell empfohlen, da sie wie alle andern vollständig geimpften Personen im Alter unter 65 Jahren nach wie vor noch sehr gut vor schwerer Erkrankung geschützt sind.

Gerne verweisen wir zusätzlich auf die Stakeholderinformation des BAG vom 4. November 2021). Darin finden Sie einen Ausblick auf weitere Anpassungen der mRNA-Impfempfehlungen, die derzeit finalisiert und voraussichtlich am 9. November 2021 publiziert werden.

  • Empfehlung einer Auffrischimpfung gegen Covid-19 mit
    einem mRNA-Impfstoff (Stand 04.11.21)

  • Stakeholderinformation zur Impfempfehlung Auffrischimpfungen

  • Impfempfehlung für mRNA-Impfstoffe gegen Covid-19

Aufgrund der aktuellen Datenlage und der andauernden sehr guten Schutzwirkung ist die Auffrischimpfung aktuell nicht empfohlen für folgende Personengruppen:

  • die allgemeine Bevölkerung unter 65 Jahren
  • Gesundheitsfachpersonen und Betreuungspersonal von besonders gefährdeten Personen: Aufgrund der aktuellen Datenlage und der andauernden sehr guten Schutzwirkung der Grundimmunisierung wird die Auffrischimpfung für das Gesundheitspersonal und für das Betreu-ungspersonal von besonders gefährdeten Personen von EKIF und BAG nicht empfohlen. Wünschen Gesundheitsfachpersonen in besonders Covid-19 exponierten Versorgungsbereichen (z.B. Covid-Stationen, Intensivstationen) und Pflege- und Betreuungspersonal in Altersheimen, Pflegeheimen sowie Tagesbetreuungseinrichtungen für Menschen im Alter eine Auffrischimpfung, kann diese im Einzelfall und nach gemeinsamer Nutzen-Risiko-Analyse mit der zuständigen Ärztin/dem zuständigen Arzt verabreicht werden. Eine Auffrischimpfung in diesen Einzelfällen erfolgt off-label (ausserhalb der Zulassung durch Swissmedic).
  • Schwer immundefiziente Personen: Diese Personen sollen eine Grundimmunisierung mit 3 Dosen mRNA-Impfstoff erhalten. Diese Empfehlung gilt neu unabhängig vom Antikörpertiter nach der 2. Dosis. Die Indikation und der optimale Zeitpunkt für eine Auffrischimpfung nach einer Grundimmunisierung mit 3 Dosen sind noch nicht festgelegt.

2. Impfstoffe 

Die Auffrischimpfung gegen Covid-19 erfolgt mit einem der beiden zugelassenen mRNA-Impfstoffe (Co-mirnaty® / Spikevax®): Entsprechend der Zulassung wird dazu bei Comirnaty® die gleiche Dosis wie für die Grundimmunisierung (30 μg bzw. 0.3 ml), für Spikevax® die halbe Dosierung (50 μg bzw. 0.25 ml) empfohlen. Für die Auffrischimpfung soll möglichst der mRNA-Impfstoff benutzt werden, der bei der Grundimmunisierung zur Anwendung gekommen ist (homologe Auffrischimpfung). Ist dies nicht möglich, kann auch der jeweils andere mRNA-Impfstoff eingesetzt werden (heterologe Auffrischimpfung). Bei Personen, welche mit verschiedenen mRNA-Impfstoffen grundimmunisiert wurden, gibt es keine Vorgaben, welcher der beiden mRNA-Impfstoffe verabreicht werden soll.

Auffrischimpfungen mit einem Vektorimpfstoff (z.B. COVID-19 Vaccine Janssen®) werden zum aktuellen Zeitpunkt nicht empfohlen.

3. Terminbuchung im Kanton Bern

Im Kanton Bern erfolgt eine Priorisierung bei der Terminfreigabe in Anlehnung an die Erstimpfung. Priorisiert für die Buchung werden in den ersten Tagen Personen über 75 Jahre und Personen über 65 Jahre, welche gemäss Kriterienliste des BAG zu den besonders gefährdeten Personen zählen. Diese Personen werden per Brief oder SMS informiert und können eine Terminbuchung vornehmen (online oder über Hotline).

Andere Personen, welche laut den Empfehlungen der EKIF und des BAG für eine Auffrischimpfung infrage kommen (alle Personen ab 65 Jahre), werden rund eine Woche später diese Freigabe zur Terminbuchung (per Brief oder SMS) erhalten.

Sollten Sie für Ihre Patientinnen und Patienten (besonders gefährdete Personen unter 65 Jahre) oder Gesundheitsfachpersonen nach einer Nutzen-Risiko Analyse zu dem Schluss kommen, dass eine Auffrischimpfung notwendig ist, bitten wir Sie dies mit einem Attest zu bestätigen. Dies ermöglicht diesen Personen sich in einem Walk-In Zentrum ohne vorherige Terminbuchung impfen zu lassen.

Die ersten Terminbuchungen sind ab Montag 8. November 2021 möglich.
Die ersten Verimpfungen der Auffrischimpfung beginnen am 15. November 2021.

Auffrischimpfung in Arztpraxen
Den Arztpraxen stehen für die Auffrischimpfungen, wie bei der Grundimmunisierung, der Impfstoff von Moderna (Spikevax®) zur Verfügung. Bitte beachten Sie die Hinweise zu den Impfstoffen in diesem Schreiben. Genauere Informationen zur Bestellung werden die Impforte in einem separaten Schreiben erhalten, das an alle Impforte gerichtet ist.

Arztpraxen, welche bis anhin noch keine Impfungen angeboten haben, dies jedoch gerne machen wür-den, können sich unter folgendem Link als Impfort anmelden:

Impfoffensive

Der Kanton Bern unterstützt die nationale Impfoffensive mit vielen niederschwelligen Informations- und Impfangeboten zur Covid-19-Impfung.
Ab dem 8. November werden in vier Einkaufszentren Pop-Up-Impfzentren eröffnet: Bei Ikea in Lyssach, im Panoramacenter in Thun, im Shoppyland in Schönbühl und im Westside in Bern-Brünnen. Diese Pop-up-Impfzentren werden bis Dezember betrieben. In den Pop-Up-Impfzentren und im Impf-Truck stehen alle drei Impfstoffe zur Verfügung.

Kommenden Montag wird der Impftruck in Thun seine neue Tour starten. Der Impftruck ist ein Walk-In-Angebot für die Bevölkerung. Vor Ort bieten Fachpersonen auch Beratungen an, denn es besteht weiterhin grosser Bedarf an Informationen zur Corona-Impfung. Nebst dem Impftruck sind gut ein Dutzend mobile Impfteams im Kanton unterwegs. Sie gewährleisten ebenfalls einen niederschwelligen Zugang zur Impfung. Die mobilen Teams informieren, erledigen die Anmelde-Formalitäten und impfen. Die mobilen Teams werden von den Regionalspitälern bereitgestellt.Weitere Standorte können unter folgendem Link eingesehen werden:

Helfen Sie mit, die Informationen rund um die Covid-19-Impfung zu verbreiten, indem Sie das Material herunterladen, gut sichtbar platzieren oder an Ihre Patientinnen und Patienten aushändigen. Informationsmaterial rund um das Coronavirus und die Covid-19-Impfung kann in mehreren Sprachen heruntergeladen werden.

Alle weiteren Informationen zur kantonalen Impfwoche finden Sie hier:

Ausweitung Anwendungsbereiche und Gültigkeit Zertifikate

Am 3. November hat das BAG über Anpassungen bezüglich der Anwendungsbereiche und der Gültig-keitsdauer der verschiedenen COVID-Zertifikate informiert (siehe unten verlinktes Dokument). Diese Änderungen treten per 16. November 2021 in Kraft.
Dies betrifft

  • Impfzertifikate für im Ausland mit einem nur von der WHO zugelassenen Impfstoff (inkl. Lizenzprodukte) geimpfte Touristinnen und Touristen
  • Genesungszertifikate nach einem positiven PCR-Test (neue Gültigkeitsdauer 365 Tage)
  • Genesungszertifikate nach einem positiven Antikörpertest
  • Zertifikate für Personen, die sich weder impfen noch testen lassen können

Sobald genauere Informationen zum Vorgehen feststehen, werden diese auf der kantonalen Seite zu den COVID-Zertifikaten kommuniziert.
Weitere Informationen können Sie der unten verlinkten Medienmitteilung des Bundesrats entnehmen.
 

Korrigendum Zuweisungen Inselspital Bern für die monoklonale Antikörpertherapie

Wir haben Sie in unserem Newsletter am 27.10.2021 über die monoklonale Antikörpertherapie bei CO-VID-19 Erkrankung informiert. Gerne möchten wir ein Korrigendum der Zuweisungsmodalitäten am Behandlungszentrum Inselspital Bern kommunizieren: Bitte beachten Sie bei Zuweisungen ans Inselspital Bern die nachfolgend genannten Nummern:

Zuweisungen wochentags (Mo-Fr) von 08.00-17.00 Uhr
Inselspital Bern: 031 664 20 00

Zuweisungen am Wochenende/Feiertage von 08.00-17.00 Uhr
Inselspital Bern: 031 632 21 11 (Dienstarzt Infektiologie verlangen)

05.11.2021

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