Logo Kanton Bern / Canton de BerneGesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI)

COVID-19 06/2022

Weitere Anlaufstellen Post-COVID-19-Erkrankung 

Im Newsletter vom 31.03.2022 des Kantonsärztlichen Diensts wurde unter anderem die Post-COVID-19-Erkrankung thematisiert. Dank Rückmeldungen möchten wir Sie ergänzend gerne auf folgende zwei spezialisierte Anlaufstellen im Kanton Bern hinweisen:

Spital Thun – Medizinische Klinik: Interdisziplinäre Long-COVID-Sprechstunde. Nach ärztlicher Zuweisung erfolgt eine Erstlinienabklärung durch das internistische Team des Medizinischen Ambulatoriums, anschliessend allenfalls selektive Zweitlinienabklärung durch Spezialisten (Pneumologie, Kardiologie, Neurologie, Psychiatrie, Infektiologie, Physiotherapie).

  • Anmeldung: schriftlich an das Med. Ambulatorium oder via E-Mail:  longcovid@spitalstsag.ch
  • Telefonische Auskünfte: 058 636 24 60
  • Medizinische Rückfragen: Kaderarzt Dr. med. Marc Bigler Anmeldung: schriftlich an das Med. Ambulatorium oder via E-Mail 

Inselspital – Kinderinfektiologie: An der Universitätsklinik für Kinderheilkunde führt die Kinderinfektiologie auf Zuweisung eine Sprechstunde und Therapie für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre, welche unter dem Beschwerdebild Long-COVID leiden. 

  • Online-Anmeldeformular: Kinderklinik, ambulante Behandlung - Inselspital - Universitätsspital Bern

Aktualisierte Empfehlungen zur Anwendung von Veklury® (Remdesivir)

Die Kriterienliste der Schweizerischen Gesellschaft für Infektionskrankheiten (SSI) und der Clinical Care Group (CCG) zur Anwendung von direkt wirkenden Virostatika als mögliche, frühe COVID-19-Therapie wurde angepasst. 

Da die Behandlung nach wie vor nur in bestimmten Zentren des Kantons erfolgen kann, ist für zuweisende Ärztinnen und Ärzte vor allem folgende Änderung relevant: Veklury® (Remdesivir) wird auch für Patientinnen und Patienten, die keinen Sauerstoff benötigen, als alternative ambulante Behandlung empfohlen. Da diese Indikation noch nicht von Swissmedic zugelassen ist, übernimmt der Bund bis zur Zulassung und Aufnahme in die Spezialitätenliste die Kosten dieser Therapie.

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