Logo Kanton Bern / Canton de BerneGesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI)
05. Oktober 2022
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Kurzmitteilung der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion
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Coronavirus: Termine für die Auffrischungsimpfung können ab 7. Oktober gebucht werden

Ab Freitag, 7. Oktober 2022, können die Termine für eine Covid-19-Auffrischungsimpfung (zweite Booster-Impfung) auf https://be.vacme.ch gebucht werden. Zuerst werden jene Bevölkerungsgruppen berücksichtigt, denen die zweite Booster-Impfung besonders empfohlen wird, z.B. Personen ab 65 Jahren. Die Berechtigten werden per SMS informiert, dass sie einen Termin buchen können. Wer eine Freigabe zur Terminbuchung erhält, hat sich bereits früher bei VacMe registriert und kann das bestehende Login nutzen. Eine Neuregistrierung auf VacMe ist nicht nötig. Personen, die sich per Hotline zur Grundimpfung angemeldet hatten, werden schriftlich per Brief informiert und können einen Termin via Hotline buchen.

Im Kanton Bern wird primär der bivalente Impfstoff von Moderna verwendet. Auf Wunsch kann der Impfstoff von Novavax verabreicht werden (nur im Impfzentrum des Inselspitals möglich).

Die Walk-in-Möglichkeiten werden an den meisten Impforten pausiert. Informationen zu den Impforten finden sich auf der Impfortwebseite des Kantons Bern: www.be.ch/wo-impfen-bern.

Impfempfehlung

Die allgemeine Impfempfehlung richtet sich an alle Personen ab dem Alter von 16 Jahren. Der Kantonsärztliche Dienst empfiehlt eine Auffrischungsimpfung vor allem für Personen ab 65 Jahren, da diese Gruppe das höchste Risiko trägt, an einer Covid-19-Infektion schwer zu erkranken. Dazu Barbara Grützmacher, Kantonsärztin des Kantons Bern: «Durch eine Auffrischungsimpfung sind die meisten Leute vor schweren Krankheitsverläufen geschützt. Eine möglichst hohe Impfquote ist wünschenswert, damit während der kalten Jahreszeit das Gesundheitssystem nicht zu stark belastet wird.»

Freigabe der Termine

Unter Berücksichtigung der Bevölkerungsgruppen, für welche die zweite Booster-Impfung insbesondere empfohlen wird, werden die Freigaben im Kanton Bern in zwei Schritten ausgelöst.

1.  Versand von Freigaben am Freitag, 7. Oktober 2022:

  • Personen im Alter von ≥ 65 Jahren
  • Besonders gefährdete Personen (BGP) im Alter von 16–64 Jahren
  • Gesundheitspersonal im Alter von 16–64 Jahren
  • Betreuungspersonal von BGP (privat oder beruflich) im Alter von 16–64 Jahren
  • Personen mit chronischen Krankheiten im Alter von 16–64 Jahren

2.  Versand von Freigaben ab ca. Mitte November 2022 (abhängig von der Nachfrage der ersten Priorisierungsgruppe)

  • Alle Personen im Alter von 16–64 Jahren ohne Risikofaktoren

Schwangerschaft und Impfung

Unabhängig von den Freigaben ist die zweite Booster-Impfung für Schwangere ab dem zweiten Trimester (ab 12. Schwangerschaftswoche) besonders empfohlen. Ihnen ist der Zugang auch ausserhalb eines VacMe-Termins ohne Voranmeldung möglich. Es ist weder ein ärztliches Attest noch eine ärztliche Verordnung notwendig.

Personen unter 16 Jahren

Für Personen unter 16 Jahren wird gemäss Eidgenössischer Kommission für Impffragen (EKIF) und Bundesamt für Gesundheit keine Booster-Impfung im Herbst/Winter 2022 empfohlen, da das Risiko einer schweren Covid-19-Erkrankung bei Jugendlichen und Kindern sehr gering ist. 

Impforte

Geimpft wird an über 50 Orten im Kanton Bern (Spitäler, Apotheken, Arztpraxen). Eine Übersicht aller Impforte und deren Angebot ist auf der Internetseite der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion aufgeschaltet: www.be.ch/wo-impfen-bern

Impfung für Selbstzahlerinnen und Selbstzahler

Da alle Personen ab 16 Jahren für eine Auffrischungsimpfung von der EKIF zugelassen wurden, werden ab dem Impfstart vom 10. Oktober 2022 keine Selbstzahler-Impfungen mehr angeboten. Die zweite Booster-Impfung ist somit für alle Personen ab 16 Jahren kostenlos. Dies ist unabhängig von den kantonalen Freigaben für die Terminbuchung via VacMe. 

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