Logo Kanton Bern / Canton de BerneGesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI)
14. März 2023
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Medienmitteilung der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion
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Hausärztlicher Notfalldienst geht neue Wege

Die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI), die Aerztegesellschaft des Kantons Bern (BEKAG) und die Spitäler Frutigen Meiringen Interlaken AG (fmi AG) haben gemeinsam ein neues Projekt «Hausärztlicher Notfalldienst» erarbeitet. Der Kanton unterstützt das Projekt finanziell und leistet damit einen wichtigen Beitrag, um den hausärztlichen Notfalldienst der Kreise des Ärztlichen Bezirksvereins Berner Oberland der BEKAG an Wochenenden und Feiertagen sicherzustellen.

Gemäss Gesundheitsgesetz des Kantons Bern sind alle Ärztinnen und Ärzte mit Berufsausübungsbewilligung verpflichtet, Notfalldienste zu leisten. Aufgrund des zunehmenden Ärztemangels in der Grundversorgung verschärfen sich die Engpässe bei der personellen Besetzung der Notfalldienste. Die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI) und die Aerztegesellschaft des Kantons Bern (BEKAG) haben deshalb eine Arbeitsgruppe gebildet, um diesbezüglich Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten.

Ein Pilotprojekt wurde nun im Berner Oberland mit der Spitäler Frutigen Meiringen Interlaken AG (fmi AG) und dem Ärztlichen Bezirksverein Berner Oberland lanciert. Dabei soll eine diensthabende Ärztin/ein diensthabender Arzt zentral vom Spital Interlaken aus den Ausrückdienst für den ganzen Perimeter des Bezirksvereins Berner Oberland wahrnehmen. Im Spital Interlaken wird im Rahmen des Projekts ein Bereitschaftszimmer für Notfalldienst leistende Ärztinnen und Ärzte ausgerüstet und auch die benötige Ausrüstung zur Verfügung gestellt. Somit wird es möglich, dass sich auch Ärztinnen und Ärzte des ganzen Kantons für Notfalldienste in dieser Region melden können.

Der diensthabende Arzt erfüllt eigenverantwortlich sämtliche Aufgaben des Hausbesuchsdienstes (Ausrückdienst) wie zum Beispiel Todesfeststellung, Verfügung der ärztlichen fürsorgerischen Unterbringung (FU), Hafterstehungsfähigkeitsbeurteilung (HEFB), Hausbesuche und Besuche in Institutionen. Die Ärztinnen und Ärzte rechnen die von ihnen erbrachten Leistungen im Rahmen der Wochenend- und Feiertagsdienste direkt und über die eigene ZSR-Nummer ab. Zusätzlich wird der Bereitschaftsdienst mit 700 Franken pro Tag vergütet.

Es ist nicht das Ziel, mit diesem Projekt den Notfalldienst im Bezirksverein zu ersetzen. Vielmehr geht es darum, an Wochenenden und Feiertagen eine alternative Lösung für die Übernahme der Ausrückdienste anzubieten, zu etablieren und somit eine Entlastung zu erreichen. Das Pilotprojekt wird wissenschaftlich begleitet und evaluiert. Sollte es sich als valable Lösung erweisen, ist die Ausdehnung des Modells auf weitere Bezirksvereine vorgesehen.

Die Aerztegesellschaft des Kantons Bern schreibt die in Frage kommenden Ärzte des ganzen Kantons mit einem Newsletter an, um mögliche Teilnehmer am Pilotprojekt zu gewinnen.

Belastung der Hausärztinnen und Hausärzte nimmt stark zu

Die Belastung der Hausärztinnen und Hausärzte nimmt stark zu. In einer Umfrage der Berner Hausärzte gaben die Befragten an, dass der Umfang der Notfalldienste ein wichtiges Kriterium in der Suche nach einem Praxisstandort darstellt. Das Hauptproblem ist der Ausrückdienst.

Als entlastende Massnahme hat der Grosse Rat des Kantons Bern einen Rahmenkredit im Rahmen des Spitalversorgungsgesetztes (SpVG) gesprochen, welcher ausschliesslich an Spitäler ausgezahlt wird, um den Notfalldienst als zentralen Ort in den Randregionen zu unterstützen.

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