Ausgangslage
Ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte bzw. deren Arbeitgebende sind verpflichtet, sich beim Kanton zu registrieren und ihre ambulanten Tätigkeiten zu melden. Die Registrierung und Meldung erfolgt auf der Web-Applikation Sirona. Hier finden Sie nützliche Informationen zum Thema.
Fristverlängerung bis am 30. November 2026
Per 30. Juni 2026 haben sich rund 1500 Ärztinnen, Ärzte und Einrichtungen fristgerecht registriert und Meldung erstattet. Vielen Dank! Aktuell erhalten wir weiterhin viele Anträge und Anfragen zur Registrierung. Um genügend Zeit für die Bearbeitung und Abklärungen einzuräumen hat die GSI beschlossen, die Frist für die Registrierung und Meldung gemäss ZulaV bis zum 30. November 2026 zu verlängern.
Wir bitten alle Leistungserbringer, welche sich noch nicht registriert und/oder noch nicht Meldung erstattet haben, sich umgehend mit dieser Pflicht zu befassen. Wir weisen darauf hin, dass es sich bei der Registrierung und Meldung gemäss ZulaV um eine gesetzliche Vorgabe handelt und dass eine Nichterfüllung Sanktionen zur Folge haben kann.
Erste Schritte für die Registrierung und Meldung gemäss ZulaV
Hier finden Sie eine Anleitung und Checkliste für die ersten Schritte: Erste Schritte für die Registrierung
Meldeprozess
Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, wie die Registrierung in Sirona abläuft, wie eine verantwortliche Ansprechperson hinterlegt wird, welche Unterlagen nötig sind und wie weitere Personen für die Datenerfassung berechtigt werden können.
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