Logo Kanton Bern / Canton de BerneGesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI)

Rechtliche Grundlagen Opferhilfe

Aktuelles Recht

Am 1. Januar 2009 sind das total revidierte Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten (OHG) sowie die dazugehörige Verordnung (OHV) in Kraft getreten. Ab 1. Juli 2010 werden diese Bestimmungen im Kanton Bern mittels eines kantonalen Einführungsgesetzes und einer Verordnung konkretisiert.

Altes Recht

Geltend für den Bereich "Entschädigungen und Genugtuungen" im Zusammenhang mit Straftaten, die vor dem 1. Januar 2009 begangen wurden:

Hinweis

Alle wichtigen Informationen zum Thema finden Sie unter:

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