Logo Kanton Bern / Canton de BerneGesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI)

Ein- und Ausfuhr von Betäubungsmitteln

Sie möchten für den persönlichen Gebrauch benötigte Betäubungsmittel in die Schweiz ein- oder ausführen? Hier erfahren Sie, wie Sie vorgehen müssen.

Einfuhr in die Schweiz

  • Sie können ein gültiges Arztzeugnis vorweisen.
  • Die Mittel sind für den persönlichen Gebrauch.
  • Sie bleiben höchstens einen Monat in der Schweiz.

Ausfuhr in ein anderes Land

  • Bei der Ausfuhr sind auch die Vorgaben des Bestimmungslandes zu berücksichtigen.
  • Für Personen, die mit betäubungsmittelhaltigen Medikamenten in Schengenländer reisen wird empfohlen, sich vom Arzt eine entsprechende offizielle Bescheinigung zum Mitführen dieser Medikamente ausstellen zu lassen. Diese Bescheinigung wird durch die Stelle, die das Medikament abgibt, (Apotheke oder selbstdispensierender Arzt/selbstdispensierende Ärztin) beglaubigt.
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