Logo Kanton Bern / Canton de BerneGesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI)

Beglaubigung

Wer insbesondere im Zusammenhang mit einer Auslandsreise belegen muss, dass ein Dokument (z.B. Gesundheitsattest, Bestätigung betreffend Substitutionstherapie) von einer im Kanton Bern zugelassenen Gesundheitsfachperson ausgestellt wurde, kann dies vom Gesundheitsamt beglaubigen lassen. Die Beglaubigung bestätigt, dass die unterzeichnende Gesundheitsfachperson über eine Berufsausübungsbewilligung des Kantons Bern verfügt. Sie sagt hingegen nichts über den Inhalt des Dokumentes aus, z.B. ob das Gesundheitsamt mit dem Inhalt einverstanden ist oder der Inhalt den Tatsachen entspricht.

Eine Beglaubigung wird gegen eine Gebühr von 25.- CHF ausgestellt (Barzahlung, passend). Wir bitten Sie, vorgängig per Telefon oder E-Mail einen Termin mit uns zu vereinbaren. Die Beglaubigung des Gesundheitsamts muss im Anschluss zusätzlich von der Staatskanzlei bestätigt werden.

Vertraulich/M
Gesundheitsamt GS
Abteilung Bewilligungen
Rathausplatz 1
Postfach
3000 Bern 8
Telefon: 031 636 43 86
E-Mail: info.bewi.ga@be.ch

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