Logo Kanton Bern / Canton de BerneGesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI)

FAQ eRV Spitex

1. Was bedeutet das Feld "Typ" in den Stammdaten?

Das Feld "Typ" in den Stammdaten bedeutet, welche Leistungen ein Leistungserbringer mit dem Kanton abrechnen kann respektive für welche er berechtigt ist. Es werden folgende Typen unterschieden:

A1 → Spitexorganisation mit Leistungsvertrag Versorgungssicherheit Pflege

A2 → Spitexorganisation mit Leistungsvertrag Versorgungssicherheit Pflege inkl. HSWSL

A3 → Spitexorganisation mit Leistungsvertrag Versorgungssicherheit Pflege inkl. HSWSL und Kinderspitex

A4 → Spitexorganisation mit Leistungsvertrag Versorgungssicherheit Pflege ohne HSWSL mit Kinderspitex

B1 → Spitexorganisation ohne Leistungsvertrag

B2 → Spitexorganisation ohne Leistungsvertrag mit HWSL

B3 → Spitexorganisation ohne Leistungsvertrag pflegende Angehörige

C   → Freiberufliche Pflegefachpersonen

D   → Wohnen mit Dienstleistung

2. Kann der Typ selber angepasst werden?

Nein, das GA passt den Typ je nach Vertragssituation und Betriebsbewilligung den aktuellen Gegebenheiten an. Bei einer Anpassung muss der Leistungserbringer bei der der nächsten Abrechnung diese in den Stammdaten bestätigen.

3. Können neue Benutzer selber angelegt werden?

Ja, dafür autorisierte Benutzer (Administratoren) können neue Benutzer anlegen, wie auch erfasste Benutzer wieder entfernen. 

4. Wie können Korrekturen in der Abrechnung erfasst werden?

Korrekturen können im nächsten Quartal mittels separater Eingabemaske erfasst werden. Es ist das Delta/die Differenz zur richtigen Abrechnung zu erfassen (Korrekturbetrag).

5. Das Login funktioniert nicht, wo bekommt man Hilfe?

Bei Problemen mit dem BE-Login wenden Sie sich an den BE-Login Support. Das Passwort kann ebenfalls auf der Seite von BE-Login zurückgesetzt werden (BE-Login).

6. Wo findet man Informationen zu den Tarifen?

Die jeweils aktuellen und vom Regierungsrat genehmigten Tarife (vor Abzug Patientenbeteiligung) sind in der Verordnung über die sozialen Leistungsangebote (SLV) zu finden.

Auf der GSI Webseite sind zusätzlich Erläuterungen zu den Tarifen aufgeschaltet (Tarifblatt).

7. Wie berechnet sich die Patientenbeteiligung?

Die Patientenbeteiligung beträgt für 60 Minuten pro Tag der Behandlung 20% vom höchsten KLV Tarif. Bei 30 Minuten pro Tag Pflege die Hälfte. Diese Regelung gilt nur für Klienten und Klientinnen, welche älter als 65 Jahre sind.

Das Merkblatt zur Berechnung der Patientenbeteiligung sowie das Berechnungsblatt sind entsprechende Hilfsmittel:

  • Merk- und Berechnungsblatt Patientenbeteiligung

8. Welche gesetzlichen Grundlagen muss ich  kennen?

  • Gesetz vom 9. März 2021 über die sozialen Leistungsangebote (SLG; BSG 860.2)
  • Verordnung über die sozialen Leistungsangebote (SLV; BSG 860.21)
  • Staatsbeitragsgesetz vom 16. September 1992 (StBG; BSG 641.1)
  • Staatsbeitragsverordnung vom 23. März 1994 (StBV; BSG 641.111)
  • Bundesgesetz vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10)
  • Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102)
  • Verordnung des EDI vom 29. September 1995 über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Krankenpflege-Leistungsverordnung, KLV; SR 832.112.31)
  • Bundesgesetz vom 30. März 1911 betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, Fünfter Teil: Obligationenrecht (OR; SR 220)
  • Gesetz über die Finanzkontrolle vom 1.12.1999 (Kantonales Finanzkontrollgesetz, KFKG, BSG 622.1)
  • Gesetz vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21)
  • Bundesgesetz vom 28. September 2012 über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemiengesetz, EpG; SR 818.101)

9. Gib es Fristen für die Einreichung der Abrechnungen?

Ja, die Fristen sind wie folgt:

1. Quartal einzureichen bis 20. April
2. Quartal einzureichen bis 20. Juli
3. Quartal einzureichen bis 20. Oktober
4. Quartal einzureichen bis 20. Januar des Folgejahres

Kann die vorgegebene Frist nicht eingehalten werden, kann das Quartal erst mit dem nächsten Quartal (als Nacherfassung/Korrektur) abgerechnet werden.

Eine vorzeitige Erfassung einer Abrechnung, d.h. vor Ablauf des abzurechnenden Quartals, ist nicht möglich. Es muss bis zum 1. des neuen Quartals gewartet werden.

10. Welche Jahresabschlussunterlagen muss ich dem GA einreichen?

Unter einem separaten Menüpunkt "Jahresabschlussunterlagen" werden die einzureichenden Unterlagen aufgelistet und können dort direkt hochgeladen werden. Optional einzureichende Dokumente sind als solche gekennzeichnet.

11. Wie kann ich mit dem GA Kontakt aufnehmen?

Im Portal eRV Spitex befindet sich oben rechts der Menüpunkt "Kontakt" mit welchem dem GA eine Nachricht zugestellt werden kann.

12. Wie kann ich eine Korrektur einer bereits abgerechneten Periode anbringen?

Eine Korrektur für ein bereits im Portal abgerechnetes Quartal kann nur in Zusammenhang einer ordentlichen Quartalsabrechnung erfasst werden. Im Menu "Rechnungsverarbeitung" kann gleich zu Beginn ausgewählt werden, ob eine ordentliche Abrechnung oder eine ordentliche Abrechnung mit einer Korrektur für eine Vorperiode erfasst werden soll. Die zu korrigierenden Periode kann anschliessend ausgewählt werden.

Für die Erfassung ist zu beachten, das jeweils das Delta / die Differenz als Korrektur mit den entsprechenden Vorzeichen (+/-) erfasst wird und immer auch eine Begründung angegeben wird. Für jedes Feld ist eine Eingabe erforderlich. Sofern im entsprechenden Abschnitt keine Korrektur zu erfolgen hat, ist die Eingabe der Zahl 0 erforderlich. In der Zusammenfassung sind das Total je Abschnitt und das Gesamttotal des Kantonsbeitrages ersichtlich.

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