Logo Kanton Bern / Canton de BerneGesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI)

Unbedenklichkeitserklärungen

Um in einem anderen Kanton eine Berufsausübungsbewilligung zu beantragen, benötigen Sie als Gesundheitsfachperson mit einer Berufsausübungsbewilligung des Kantons Bern eine durch uns ausgestellte Unbedenklichkeitserklärung.

Sie können die Unbedenklichkeitserklärung über das folgende Formular beantragen. Sie wird in Deutsch oder Französisch ausgestellt und an die von Ihnen angegebene Adresse gesendet.
Gebühr: CHF 80
Bitte folgen Sie diesem Link zum Formular: Unbedenklichkeitserklärung

Certificate of Good Standing für ausländische Behörden

Benötigen Sie für eine ausländische Behörde als Gesundheitsfachperson mit einer Berufsausübungsbewilligung des Kantons Bern ein Certificate of Good Standing and Registration oder als Gesundheitsfachperson ohne Berufsausübungsbewilligung des Kantons Bern ein Certificate of Good Standing, finden Sie weitere Informationen hier (Certificate of Good Standing für ausländische Behörden).

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