Logo Kanton Bern / Canton de BerneGesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI)

Certificate of Good Standing für ausländische Behörden

Wir stellen Gesundheitsfachpersonen für ihre Tätigkeit im Kanton Bern auf Verlangen ein Certificate of Good Standing and Registration oder ein Certificate of Good Standing aus.

Mit Berufsausübungsbewilligung des Kantons Bern

Sind Sie im Besitz einer Berufsausübungsbewilligung des Kantons Bern, stellen wir Ihnen für eine ausländische Behörde ein Certificate of Good Standing and Registration (CGSaR) aus.

Gebühr: CHF 100

  • Bitte folgen Sie diesem Link zum Formular

Ohne Berufsausübungsbewilligung des Kantons Bern

Sind oder waren Sie als Gesundheitsfachperson im Kanton Bern tätig, verfügen jedoch über keine Berufsausübungsbewilligung, stellen wir Ihnen für eine ausländische Behörde ein Certificate of Good Standing (CGS) aus.

Gebühr: CHF 100

Unbedenklichkeitserklärungen

Um in einem anderen Kanton eine Berufsausübungsbewilligung zu beantragen, benötigen Sie als Gesundheitsfachperson mit einer Berufsausübungsbewilligung des Kantons Bern eine Unbedenklichkeitserklärung. Weiterführende Informationen finden Sie hier (Unbedenklichkeitserklärung)

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