Logo Kanton Bern / Canton de BerneGesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI)

Meldepflicht für zeitlich begrenzte Tätigkeit im Kanton Bern

Gesundheitsfachpersonen aus der EU oder anderen Kantonen können während 90 Tagen pro Jahr ihre Dienstleistungen im Kanton Bern ausüben. Hier erfahren Sie alles dazu.

Gesundheitsfachpersonen aus der EU

Gesundheitsfachpersonen aus der EU sollen beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) die beabsichtigte Tätigkeit melden. Die Dauer der Tätigkeit ist auf 90 Tagen pro Jahr beschränkt.

  • Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI

Ausserkantonale Bewilligung

Mit einer Bewilligung eines anderen Kantons dürfen Sie während 90 Tagen pro Kalenderjahr im Kanton Bern ohne Berufsausübungsbewilligung in eigener fachlicher Verantwortung tätig sein. Einschränkungen und Auflagen Ihrer Bewilligung gelten auch für diese Tätigkeit. Sie müssen sich bei uns melden.

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