Logo Kanton Bern / Canton de BerneGesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI)

Bewilligung zur Stellvertretung

Gesundheitsfachpersonen mit einer Berufsausübungsbewilligung dürfen sich durch Gesundheitsfachpersonen ohne Berufsausübungsbewilligung vertreten lassen. Hier erfahren Sie alles dazu.

Eine Vertretung ist angezeigt bei:

  • Ferien
  • Krankheit
  • Militärdienst
  • Weiterbildung
  • andere vorübergehende Verhinderung

Dafür brauchen Sie eine Stellvertreterbewilligung von uns. Die maximale Dauer für eine Stellvertreterbewilligung beträgt in der Regel drei Monate pro Jahr. Für die Vertretung durch Gesundheitsfachpersonen, die im Besitz einer bernischen Berufsausübungsbewilligung sind, ist keine Stellvertreterbewilligung notwendig, eine Meldung genügt.

  • Stellvertreterbewilligung für Ärztinnen und Ärzte

  • Stellvertreterbewilligungen für Apothekerinnen und Apotheker

  • Stellvertreterbewilligungen für Drogistinnen und Drogisten

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