Logo Kanton Bern / Canton de BerneGesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI)

Berufliche Schweigepflicht

Gesundheitsfachpersonen sind verpflichtet, über alles, was sie im Rahmen ihrer Tätigkeit über Patientinnen und Patienten erfahren, Stillschweigen zu bewahren.

Der Schweigepflicht unterstellt sind Gesundheitsfach- und Hilfspersonen.

Die Schweigepflicht entfällt, wenn

  • Gesundheitsfachpersonen durch Patientinnen und Patienten oder von uns zur Auskunftserteilung ermächtigt werden
  • aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung eine Auskunftspflicht oder ein Auskunftsrecht besteht
  • Leitfaden berufliche Schweigepflicht

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