Gesundheitsfachpersonen sind verpflichtet, über alles, was sie im Rahmen ihrer Tätigkeit über Patientinnen und Patienten erfahren, Stillschweigen zu bewahren.
Der Schweigepflicht unterstellt sind Gesundheitsfach- und Hilfspersonen.
Die Schweigepflicht entfällt, wenn
- Gesundheitsfachpersonen durch Patientinnen und Patienten oder von uns zur Auskunftserteilung ermächtigt werden
- aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung eine Auskunftspflicht oder ein Auskunftsrecht besteht
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