Logo Kanton Bern / Canton de BerneGesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI)

Ambulante Bedarfsplanung für Ärztinnen und Ärzte

Zweck der Bedarfsplanung ist es, zu gewährleisten, dass eine ausreichende Zahl an Ärztinnen und Ärzten in einer bestimmten Region vorhanden ist. Dies dient der Erfüllung der so genannten Zulassungsbeschränkung, welche der Bund den Kantonen übertragen hat.

Mit Inkrafttreten des durch den Bund revidierten Krankenversicherungsgesetzes (KVG) im Jahr 2021 wurde die Zulassungsbeschränkung in der Schweiz neu geregelt. Neu sind die Kantone verpflichtet, in einem oder mehreren medizinischen Fachgebieten oder in bestimmten Regionen die Anzahl der Ärztinnen und Ärzte, die im ambulanten Bereich zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) Leistungen erbringen, mittels Höchstzahlen zu beschränken. Kriterien und methodische Grundsätze für die Festlegung der Höchstzahlen hat der Bundesrat definiert. Die Höchstzahlen sind durch die Kantone festzusetzen.

  • Versorgungsgrade je ärztliches Fachgebiet und Verwaltungsregion

  • Kantonale Verordnung über die Zulassungsbeschränkung von Ärztinnen und Ärzten zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung im ambulanten Bereich (ZulaV)

  • Vortrag zur kantonalen Zulassungsverordnung (ZulaV)  

  • Auswertungsbericht zur Konsultation ZulaV

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