Der Kanton Bern bereitet sich auf die Umsetzung des «Gesetzes über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLG)» vor. Mit der neuen Gesetzesgrundlage werden auch ambulante Leistungen finanziert. Für die Bedarfsermittlung dieser Leistungen sollen die Menschen mit Behinderungen von einer externen, fachlich unabhängigen Stelle im Prozess begleitet und unterstützt werden.
Die hierfür gesuchte «Fachstelle individuelle Bedarfsermittlung» wird im Auftrag des Kanton Bern die individuellen Bedarfsermittlungsgespräche mit dem Instrument IHP (individueller Hilfeplan) durchführen. Diese Gespräche sollen in der gewohnten Umgebung der Menschen mit Behinderungen stattfinden.
Die öffentliche Ausschreibung des Leistungsvertrags für die Periode 2024 bis 2027 wurde auf der Beschaffungsplattform simap publiziert.