Ab dem 1. Januar 2026 gelten TARDOC und die ambulanten Pauschalen als neues ambulantes Tarifsystem. Ab diesem Zeitpunkt können ambulante ärztliche Leistungen nicht mehr zu den bisherigen TARMED-Taxpunktwerten abgerechnet werden. Die Abrechnung erfolgt neu zu Taxpunktwerten gemäss TARDOC beziehungsweise den ambulanten Pauschalen.
Da bis zum 1. Januar 2026 nicht für alle Tarifpartner genehmigte Taxpunktwerte vorliegen, hat das Gesundheitsamt provisorische Taxpunktwerte festgelegt. Diese ermöglichen die Abrechnung ambulanter ärztlicher Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nach KVG.
Mit Verfügung vom 9. Dezember 2025 wurde für die Aerztegesellschaft des Kantons Bern ab dem 1. Januar 2026 ein provisorischer Taxpunktwert von CHF 0.86 festgesetzt. Für weitere Leistungserbringer ambulanter ärztlicher Leistungen wurden mit Verfügung vom 15. Januar 2026 zusätzliche provisorische Taxpunktwerte festgelegt (Weitere Informationen).
Die provisorischen Taxpunktwerte gelten, bis definitive, zwischen den Tarifpartnern ausgehandelte und genehmigte Taxpunktwerte in Kraft treten.