Das Amt für Integration und Soziales (AIS) der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) des Kantons Bern hat zwei Schlüsselstellen für die Einführung des neuen Behindertenleistungsgesetzes (BLG) geschaffen. Das Gesetz tritt per 1. Januar 2024 in Kraft und beinhaltet vor allem ein neues Finanzierungskonzept, das von der Objektfinanzierung zur Subjektfinanzierung wechselt. Menschen mit Behinderungen werden künftig vermehrt selbst über den Einsatz ihrer finanziellen Mittel entscheiden.
Zur Festlegung der Höhe der Mittel wird für jede Person ein individueller Hilfsplan erstellt. Eine vom AIS unabhängige Bedarfsprüfstelle wurde beim Generalsekretariat der GSI eingerichtet und wird auf Anfrage aktiv. Diese Stelle validiert und bemisst die erhobenen Bedarfe der Menschen mit Behinderungen, ist erste Anlaufstelle für Re-Evaluationen und erstellt Vorschläge für Verfügungen zuhanden des AIS.
Des Weiteren wurde im Anschluss an eine öffentliche Ausschreibung eine Fachstelle zur individuellen Bedarfsermittlung bestimmt. Diese externe Stelle befindet sich im Aufbau und wird im Auftrag des Kantons die Bedarfsermittlungen für die Menschen mit Behinderungen, die zu Hause Leben, durchführen. Diese Gruppe von Menschen, die zu Hause betreut werden, wird in der neuen Gesetzgebung erstmals berücksichtigt.