Ab 2010 wird Bern als erster Deutschschweizer Kanton den Sozialdiensten flächendeckend Sozialinspektorate zur Verfügung stellen. Dies hat Regierungsrat Philippe Perrenoud Ende März angekündigt. Der Gesundheits- und Fürsorgedirektor präsentierte damals das Ergebnis eines Pilotprojektes in den Gemeinden Bern, Biel, Ittigen und Köniz. Dieses hat aufzeigt, dass Sozialinspektoren für die Sozialdienste ein wirkungsvolles Zusatzinstrument zur Bekämpfung von unrechtmässigem Bezug von Sozialhilfegeldern sind. In der Zwischenzeit bereitet die Gesundheits- und Fürsorgedirektion die Einführung der Inspektorate intensiv vor.
So hat die Gesundheits- und Fürsorgedirektion entschieden, dass Bern, Biel, Ittigen und Köniz die Dossiers, die im Rahmen des Pilotprojektes nicht abgeschlossen werden konnten, auf Kosten des Kantons fertig abklären können. Gemäss dem Projektauftrag ist einzig in Köniz für diese Fälle eine verdeckte Ermittlung erlaubt. Bis zur Einführung von kantonalen Inspektoraten ist es allen bernischen Gemeinden möglich, bei Verdacht auf Missbrauch auf eigene Kosten private Ermittler einzusetzen.
Die per 1. Januar 2010 einzuführenden Inspektorate werden versuchsweise in Biel, Burgdorf, Köniz, Langenthal, Thun und eventuell im Berner Jura angesiedelt. Sie stehen allen Sozialdiensten der entsprechenden Region zur Verfügung. Die städtische Sozialdirektion wird dem Berner Gemeinderat die Weiterführung des bestehenden internen Sozialinspektorats beantragen. Die Modalitäten der neuen Inspektorate wird die Gesundheits- und Fürsorgedirektion zusammen mit einer Arbeitsgruppe aus Fachpersonen erarbeiten. Diese Arbeitgruppe tagt im Mai ein erstes Mal. An dieser Sitzung sollen unter anderem das Anforderungsprofil der Inspektorinnen und Inspektoren und die Rahmenbedingungen für die Einsätze definitiv festgelegt werden.
Um den Sozialdiensten eine grösstmögliche Flexibilität zu ermöglichen, erhalten sie die Möglichkeit, in gewissen Fällen (z.B. Bedarf an Spezialwissen) auch private Ermittler zu mandatieren.
Die definitive Einführung der Sozialinspektoren ist per 1. Januar 2012 vorgesehen. Die Standorte und die Organisation werden dann auf Grund der Erfahrungen in den Jahren 2010 und 2011 festgelegt. Bis zu diesem Zeitpunkt soll auch eine gesetzliche Grundlage für die verdeckte Ermittlung rechtskräftig sein. Entwürfe sind bereits in das Gesetzgebungsverfahrens eingespeist worden. Eine verdeckte Ermittlung soll jedoch nur mit strengen Auflagen möglich werden.