Unmittelbar nach dem Tötungsdelikt im Berner Florapark am 18. November 2008 nahm die Kantonspolizei eine tatverdächtigte Person fest. Es handelt sich um eine 22-jährige Frau, die von der Jugendanwaltschaft Uster (ZH) an die Universitären Psychiatrischen Dienste Bern (UPD)überwiesen wurde. Zuständig für die medizinische Behandlung innerhalb der UPD war die Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJP).
Für die Untersuchung der Straftat ist das Untersuchungsamt III Bern-Mittelland zuständig. Parallel führte die Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern als Aufsichts-behörde der UPD Abklärungen durch, die eine höchst komplexe Ausgangslage mit teilweise unklaren Sachverhalten aufgezeigt haben. Deshalb hat Regierungsrat Philippe Perrenoud, Gesundheits- und Fürsorgedirektor des Kantons Bern, eine amtliche Untersuchung angeordnet. Mit dieser Untersuchung hat er Ueli Hofer beauftragt. Ueli Hofer war von 1986 bis zu seiner Pensionierung 2002 Oberrichter. Er präsidierte das Obergericht von 1998 bis 2001.
Diese Untersuchung soll alle Tatbestände rund um die medizinische und fürsorgerische Behandlung und Betreuung der tatverdächtigten Person abschliessend klären. Die UPD-Geschäftsleitung unterstützt dieses Verfahren und wird die vollumfängliche Kooperation der zuständigen Dienste mit dem unabhängigen Experten sicherstellen.
Bis zur Abgabe des Untersuchungsberichtes an den Gesundheits- und Fürsorgedirektor werden keine weiteren Informationen erteilt, sowohl um die sorgfältige Durchführung der amtlichen Untersuchung sicherzustellen als auch in Anbetracht der Kompetenzen des für die Straftat zuständigen Untersuchungsrichters.Über die Ergebnisse und allfällige Massnahmen wird dieÖffentlichkeit voraussichtlich vor der Sommerpause informiert.