Leistungen der psychologischen Psychotherapie gemäss Artikel 11b Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) können neu im Anordnungsmodell abgerechnet werden. Das Gesundheitsamt hat provisorische Tarife festgelegt, welche bis zum Vorliegen von rechtskräftig genehmigten oder festgesetzten Tarifen angewendet werden. Die Verfügung tritt ab dem 1. Juli 2022 in Kraft.
Leistungen von zugelassenen psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten gemäss Artikel 50c Krankenversicherungsverordnung (KVV) und von zugelassenen Organisationen gemäss Artikel 52e KVV, welche im Kanton Bern auf Anordnung eines Arztes oder einer Ärztin zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erbracht werden, können mit einem provisorischen Tarif in der Höhe von CHF 2.58 pro Minute abgerechnet werden.