Logo Kanton Bern / Canton de BerneGesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI)
08. Februar 2024
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Gemeinsame Medienmitteilung des Kantons Bern, der Psychiatriezentrum Münsingen AG (PZM) und der Universitäre Psychiatrische Dienste (UPD) AG
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Absichtserklärung für den Zusammenschluss der kantonalen Psychiatrien wurde unterzeichnet

Die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) des Kantons Bern sowie die kantonalen psychiatrischen Einrichtungen Universitäre Psychiatrische Dienste (UPD) AG und das Psychiatriezentrum Münsingen (PZM AG) haben eine Absichtserklärung (Letter of Intent) unterzeichnet, die den geplanten Zusammenschluss der beiden Unternehmen UPD AG und PZM AG beinhaltet. Das Zielbild dieses Zusammenschlusses wird vom Regierungsrat unterstützt. Die beiden Unternehmen beabsichtigen per 1. Januar 2025, aber spätestens per 1. Januar 2027 zu fusionieren.

Unter dem Projektnamen «Morgenrot» haben die beiden Psychiatrien seit rund einem Jahr Grundlagenarbeiten geleistet, die dem Regierungsrat präsentiert wurden. Diese umfangreichen Arbeiten hat der Regierungsrat gewürdigt und verdankt. Der Regierungsrat hat die GSI beauftragt, die weiteren Arbeiten betreffend dieses Fusionsbegehren zu begleiten. Die GSI hat die Unternehmensberatung KPMG beauftragt, die Fusionskandidatinnen bei den weiteren Vorbereitungsarbeiten zu unterstützen.

Zielbild der gemeinsamen Struktur

Das künftige stationäre Angebot soll an drei Standorten, in Gümligen (Alterspsychiatrie), in Münsingen (Erwachsenenpsychiatrie) sowie an der Bolligenstrasse (Kinder- und Jugendpsychiatrie, Forensik und Rehabilitation) erbracht werden. Das ambulante, intermediäre und aufsuchende Angebot soll zukünftig weiter gestärkt und ausgebaut werden.

Vorbereitungsarbeiten laufen

Der Regierungsrat des Kantons Bern erwartet von den beiden Unternehmen vor einer definitiven Zustimmung zur Fusion noch detailliertere Angaben zum künftigen Geschäftsmodell, zur Bauplanung an den drei vorgesehenen Hauptstandorten, einen ergänzten Businessplan zum Fusionsvorhaben inklusive einer Gegenüberstellung mit den Planungszahlen jedes der beiden Einzelunternehmen sowie eine detaillierte Vorgehensplanung. Zusätzlich sind weitere finanzielle und nichtfinanzielle Auswirkungen für den Kanton aufzuzeigen.

Kooperationsvertrag regelt Zusammenarbeit in der Übergangsphase

Für die Zeit während der Vorbereitung einer möglichen Fusion und in der Umsetzungsphase regeln die UPD und die PZM ihre Zusammenarbeit mittels eines Kooperationsvertrags. Darin werden die gemeinsamen Projekte der Einstandortstrategie für die Erwachsenenpsychiatrie (Münsingen) und für den Standortaufbau der Alterspsychiatrie in Gümligen (Siloah) geregelt. Ebenso die Governance für personelle Besetzungen in den jeweiligen Geschäftsleitungen sowie die Zeitplanung bezüglich der anstehenden Infrastrukturprojekte im Bereich Digitalisierung.

Beschlüsse durch die Regierung

Ein Zusammenschluss der Unternehmen UPD AG und PZM AG kann durch den Regierungsrat des Kantons Bern beschlossen werden. Sollten Folgekosten der Fusion für den Kanton ermittelt werden, gilt ein Entscheid des Regierungsrates unter dem Vorbehalt, dass der Grosse Rat als finanzkompetentes Organ zustimmt.

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