Logo Kanton Bern / Canton de BerneGesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI)
07. Dezember 2023
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Medienmitteilung der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion
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Die Anzahl Sozialhilfebeziehender ist weiterhin rückläufig

Im Jahr 2022 haben im Kanton Bern 42 085 Personen Leistungen der Sozialhilfe bezogen. Das sind 1725 Personen oder 3,9 Prozent weniger als im Vorjahr. Auch die Nettokosten sind um rund 54 Millionen Franken gesunken und belaufen sich per Ende 2022 auf rund 403 Millionen Franken. Dies hält die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion im Bericht Wirtschaftliche Hilfe 2022 fest.

Der Bericht Wirtschaftliche Hilfe präsentiert jährlich die neuen Zahlen zur Sozialhilfe. Er umfasst einerseits Zahlen zur Fall- und Kostenentwicklung. Andererseits steuern die Erhebungen des Bundesamtes für Statistik Informationen zu Alter, Geschlecht oder Ausbildung der Sozialhilfebeziehenden bei.

Entwicklung bei der Sozialhilfequote setzt sich fort

In den letzten Jahren war die Quote der Menschen, die Sozialhilfe beziehen, rückläufig. Diese Entwicklung setzt sich auch im vergangenen Jahr fort: Im Kanton Bern haben im Jahr 2022 insgesamt 42 085 Personen Sozialhilfeleistungen bezogen. Das sind 1725 Personen oder 3,9 Prozent weniger als 2021. Damit hat sich die Sozialhilfequote erneut reduziert und liegt nun bei 4,02 Prozent. Gesunken ist die Sozialhilfequote auch in allen Verwaltungsregionen. Nach wie vor liegt die Sozialhilfequote im Kanton Bern jedoch über dem schweizerischen Durchschnitt.

Neue Kostenpraxis für Kinder- und Jugendliche wirkt sich auf die Statistik aus

Neu werden ambulante und stationäre Massnahmen für Kinder und Jugendliche, die ohne Beschluss durch ein Gericht oder die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ergriffen werden, durch das kantonale Jugendamt vorfinanziert. Dies regelt das Gesetz über die Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf (KFSG) per 1.1.2022 so. Bisher übernahmen die Sozialdienste diese Vorfinanzierung. Diese neue Kostenpraxis führt zu Rückgängen bei diversen Zahlen und Quoten in der wirtschaftlichen Hilfe. Bei der Interpretation der veröffentlichten Zahlen ist daher zu berücksichtigen, dass ein Teil der Rückgänge im Berichtsjahr 2022, etwa bei den unterstützten Personen und Sozialhilfekosten, Folge der neuen Regelung sind. Obwohl die teilweise rückläufigen Zahlen 2022 rund um die wirtschaftliche Sozialhilfe bis zu einem gewissen Grad mit den geänderten rechtlichen Bestimmungen zusammenhängen, wird es erst in den Folgejahren möglich sein, deren Einfluss auf Zahlen und Quoten genauer zu quantifizieren.

Es ist davon auszugehen, dass die rückläufigen Zahlen nur teilweise dem Inkrafttreten des KFSG geschuldet sind.

Erneut tiefere Kosten pro Person als im Vorjahr

Im Vergleich zu 2021 haben sich die Nettokosten der Sozialhilfe um rund 54 Millionen Franken beziehungsweise 11,7 Prozent reduziert und lagen Ende 2022 bei rund 403 Millionen Franken. Die durchschnittlichen Nettokosten pro unterstützte Person sind erneut gesunken, im Vergleich zu 2021 um 8,1 Prozent. Sie betrugen im Jahr 2022 pro Person 9582 Franken.

Mehr Erwerbstätige in der Sozialhilfe

Etwas weniger als ein Drittel aller Sozialhilfebeziehenden im Kanton Bern sind Kinder und Jugendliche. Stark vertreten sind auch, wie bereits in den Vorjahren, Ein-Personen-Fälle und Personen ohne Berufsabschluss. Gegenüber dem Vorjahr ist der Anteil der Erwerbstätigen am Total der Sozialhilfebeziehenden von 15 bis 64 Jahren um 1,1 Prozent auf neu 38,2 Prozent gestiegen. Die Anzahl der erwerbstätigen Ausländerinnen und Ausländer in der Sozialhilfe ist um 6,5 Prozent gestiegen. Sie machen 2022 insgesamt 40,4 Prozent der sozialhilfebeziehenden Ausländerinnen und Ausländer im Erwerbsalter aus.

Mittlere Bezugsdauer und Langzeitbezug von Sozialhilfe nehmen zu

Bei knapp 39 Prozent der 2022 abgeschlossenen Sozialhilfefälle erfolgte nach weniger als einem Jahr die Ablösung aus der Sozialhilfe (sogenannte Kurzzeitbeziehende). Dies entspricht einer Abnahme um 2,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Weitere rund 33 Prozent beziehen während einem bis drei Jahren Sozialhilfe (mittlere Dauer). Knapp 12 Prozent der abgeschlossenen Sozialhilfefälle weisen eine Bezugsdauer von drei bis fünf Jahren Sozialhilfe auf. Rund 16 Prozent betreffen sogenannte Dauerbeziehende, das heisst Personen, die während mehr als fünf Jahren Sozialhilfe beziehen. Deutliche Veränderungen zeigen sich bei den Sozialhilfedossiers, die nach einem bis zwei Jahren sowie nach zwei bis drei Jahren abgeschlossen werden können (1 bis 2 Jahre: +26,7 Prozent, 2 bis 3 Jahre: +27,8 Prozent).

Im Durchschnitt steigt die Anzahl von Sozialhilfefällen in den Bezugskategorien von mindestens drei bis sieben Jahren und mehr um rund 19 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Zum Bericht Wirtschaftliche Hilfe

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