Die Inbetriebnahme der neuen Kurznummer für die Opferhilfe verschiebt sich um sechs Monate auf den 1. Mai 2026. Dies hat die Schweizerische Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) Ende März 2025 mitgeteilt. Für die Übergangszeit ändert sich im Kanton Bern nichts. Die Opferhilfestellen werden weiterhin über die Nummer 031 533 03 03 erreichbar sein. Dadurch ist der Zugang zu den Hilfsangeboten der Opferhilfe, der Schutzunterkünfte, der Polizei und anderer Kriseninterventionsorganen während der Übergangszeit über die bestehenden Kanäle sichergestellt.
Im Hinblick auf die Inbetriebnahme der neuen Kurznummer für die Opferhilfe hat das Amt für Integration und Soziales (AIS) der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) mit der Stiftung Opferhilfe Bern einen Leistungsvertrag für die Übernahme von Anrufen der zentralen Opferhilfe-Telefonnummer an Werktagen von 08:00 bis 18:00 Uhr unterzeichnet. Mit dem Verein Dargebotene Hand Bern sowie dem Verein Dargebotene Hand Nordwestschweiz besteht ein Leistungsvertrag für die Übernahme von Anrufen der zentralen Opferhilfe-Telefonnummer an Werktagen von 18:00 bis 08:00 Uhr, sowie samstags, sonntags und feiertags rund um die Uhr.
Um Unklarheiten für Hilfesuchende der Opferhilfe während der Überbrückungszeit zu vermeiden, und obwohl das Projekt AppElle! per 1. November 2025 beendet wird, haben sich alle Parteien darauf geeinigt, weiterhin die bestehende Telefonnummer 031 533 03 03 zu nutzen.