Jeder achte Haushalt im Kanton Bern lebt in Armut oder an der Schwelle zur Armut. Mit dieser Feststellung hat der erste Sozialbericht vor einem Jahr bestätigt, dass Armut auch im Kanton Bern eine Realität ist. Um das damals formulierte Ziel einer Halbierung der Armut innerhalb von zehn Jahren erreichen zu können, müssen laut Regierungsrat Philippe Perrenoud eine Vielzahl von Massnahmen eingeleitet und umgesetzt werden. Auf dem von der Gesundheits- und Fürsorgedirektion erstellten Zehn-Jahres-Aktionsplan zur Bekämpfung der Armut sind unter anderem die Erhebung der Daten durch Sozialberichte alle zwei Jahre, die verstärkte Vernetzung mit den Institutionen und die regelmässige Durchführung von Sozialgipfeln mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wirtschaft, Politik sowie von den sozialen Institutionen vorgesehen. Neben der Erhebung von Daten und der Vernetzung bilden die Einführung der Ergänzungsleistungen für Familien, die gezielte Förderung der sozialen und beruflichen Integration oder der Ausbau der Angebote der familienexternen Kinderbetreuung eine zentrale Rolle.„So vielfältig und vielschichtig die Armut ist, so vielfältig und vielschichtig sind auch die Massnahmen zur Bekämpfung der Armut“, sagte Regierungsrat Philippe Perrenoud weiter. In der Tat besteht die„Zaubermassnahme“ leider nicht.
Ein Schlüsselinstrument der kantonalen Sozialpolitik bildet die Sozialhilfe. Das vor rund acht Jahren eingeführte Sozialhilfegesetz hat sich bewährt. Mit einer Teilrevision sollen nun aber Feinkorrekturen vorgenommen werden, um Fehlanreize zu beseitigen, die Qualität des Systems noch zu verbessern und das Vertrauen in die Sozialhilfe als bedeutsame kantonale Sozialleistung zu stärken. Themen der in die Vernehmlassung geschickten Teilrevision sind unter anderem klare Bestimmungen für den vereinfachten Austausch von Daten zwischen den Behörden unter Beibehaltung der Schweigepflicht der Sozialhilfeorgane. Zudem sollen die Sozialdienste Rückerstattungen von Sozialhilfeleistungen besser durchsetzen können und die Rolle der Sozialbehörden bei der Beaufsichtigung und Unterstützung der Sozialdienste gestärkt werden. Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 1. März 2010.
Mit der Revision des Gesetzesüber den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG) sollen bei der Sozialhilfefinanzierung Reformen umgesetzt werden. Der Grundsatz, dass der Kanton und die Gesamtheit der Gemeinden je die Hälfte der Sozialhilfekosten tragen, hat sich bewährt. Mit der Revision sollen jedoch unter anderem die Sparanreize verstärkt werden. So sollen Gemeinden mehr davon haben, wenn sie Einsparungen vornehmen. Dieses Gesetz befindet sich bereits in der Vernehmlassung.
Alle erwähnten Reformansätze sollen dazu beitragen, Armut zu verhindern und, wo sie bereits besteht, die betroffenen Personen optimal zu betreuen.
Mediendokumentation
- Referat von Regierungsrat Philippe Perrenoud, Gesundheits- und Fürsorgedirektor (PDF 38 KB)
Reformen in der Sozialpolitik des Kantons Bern - Referat von Regula Unteregger, Vorsteherin des Sozialamtes der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern (PDF 33 KB)
„Reformen in den Bereichen Arbeitsintegration und Abklärung“ - Referat von André Gattlen, Stellvertretender Vorsteher des Sozialamtes der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern: (PDF 29 KB)
„Reform der Finanzierung der Sozialhilfe“ - Folienreferat Sozialamt, Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern (PDF 494 KB)
Reformen im Bereich der Sozialhilfe - Rollender 10-Jahres-Aktionsplan zur Armutsbekämpfung (PDF 58 KB)
Sozialamt des Kantons Bern - Erster Sozialgipfel: Tagesdokumentation (PDF 896 KB)