Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die Einführungsverordnung zur eidgenössischen Covid-19-Gesetzgebung im Kulturbereich angepasst. Diese regelt den Vollzug der Ausrichtung von Ausfallentschädigungen an Kulturunternehmen und Kulturschaffende sowie von Beiträgen an Transformationsprojekte für Kulturunternehmen. Neu können Kulturunternehmen mit bis zu einer Million Franken unterstützt werden. Der Maximalbeitrag für Ausfallentschädigungen an Kulturunternehmen war bisher 500’000 Franken. Es hat sich aber gezeigt, dass die Schäden im Kulturbereich aufgrund des rund vier Monate dauernden Kultur-Lockdowns im Winter und Frühjahr 2020/21 und den nachfolgenden Veranstaltungsrestriktionen viel höher ausgefallen sind als angenommen. Diese Änderung tritt rückwirkend auf den 1. Dezember 2020 in Kraft. Damit könnten auch Kulturunternehmen mit saisonalen Veranstaltungen, die im Sommer 2021 durchgeführt worden wären, von der Erhöhung des Maximalbetrages profitieren.
Apotheken als wichtige Partner bei Impfkampagne
Apotheken, die Corona-Impfungen anbieten, sind wichtige Partner des Kantons bei der Unterstützung der Impfkampagne. Mit der vom Regierungsrat beschlossenen Anpassung der Covid-Verordnung können neu auch diplomierte Pflegefachpersonen Covid-19-Impfungen in Apotheken durchführen. Zudem kann die saisonale Grippeimpfung in Apotheken durch Pharma-Assistentinnen und -Assistenten sowie diplomierte Pflegefachpersonen durchgeführt werden. Voraussetzung neben der fachlichen Aufsicht durch einen Apotheker oder eine Apothekerin ist, dass sie über eine Ausbildung für das Impfen verfügen.
Konsultation zur Weiterentwicklung des Covid-Zertifikats – Antwort des Kantons Bern
Der Regierungsrat des Kantons Bern ist grundsätzlich mit den Anpassungen der Covid-19-Verordnung Zertifikate einverstanden. Er befürwortet die Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Covid-Zertifikaten für Genesene von 180 auf 365 Tage. Die Ausstellung von Covid-Zertifikaten für Personen mit einem positiven Antikörpertest wird befürwortet. Weitere Bedingungen müssen aber erfüllt sein, so müssen die serologischen Tests qualitativ gut sein und die Schwellenwerte für die Antikörper-Werte müssen klar definiert sein.
Der Kanton Bern lehnt ab, dass Personen, die sich aus medizinischen Gründen weder impfen noch testen lassen können, ein Covid-Zertifikat erhalten sollen. Die entsprechenden Fälle sind äusserst selten, das Risiko für Missbrauch hingegen hoch. Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, steht weiterhin die Möglichkeit offen, sich kostenlos testen zu lassen. Schliesslich begrüsst der Regierungsrat ausdrücklich, dass nur noch Antigen-Schnelltests zur Fachanwendung zur Ausstellung eines Covid-Zertifikats führen.