Logo Kanton Bern / Canton de BerneGesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI)

Gesuch für persönliche Impfberechtigung (für Apothekerin/Apotheker)

Wenn Sie im Besitze des Apothekerdiploms und des Fähigkeitsausweises FPH Impfen und Blutentnahme oder entsprechender Weiterbildung sind, können Sie ein Gesuch für eine Impfbewilligung einreichen.

Wenn Sie im Besitze dieser Impfbewilligung des GA sind, sind Sie berechtigt, kapillare Blutentnahmen durchzuführen sowie gesunde Personen ab 16 Jahren ohne ärztliche Verschreibung gegen folgende Krankheiten zu impfen.

  • Grippe
  • Covid-19
  • Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
  • Hepatitis A, Hepatitis B sowie Hepatitis A und B, sofern die erste Impfung durch einen Arzt oder eine Ärztin vorgenommen wurde (Folgeimpfungen).

Seit Ende März 2023 werden die Bewilligungen unbefristet ausgestellt. Jede befristete Bewilligung ist durch das Gesundheitsamt in eine unbefristete Bewilligung umzuwandeln. Die Fortbildungspflicht muss eingehalten werden, ansonsten die Bewilligung sofort als sistiert gilt.

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