Logo Kanton Bern / Canton de BerneGesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI)

Bedarfsermittlung

Bei der Umsetzung des neuen Systems stehen Transparenz und Partizipation im Mittelpunkt. Im Rahmen einer individuellen Bedarfsermittlung definieren die Menschen mit Behinderungen gemeinsam mit Fachpersonen, welche Unterstützung sie im Alltag benötigen. 

Individuelle Bedarfsermittlung

Mit jedem Menschen mit Behinderungen wird individuell ermittelt, welche Unterstützung er im Alltag benötigt. Die Bedarfsermittlung ist transparent, partizipativ und klar strukturiert.

Beim Eintritt ins neue System erfolgt für jeden Menschen mit Behinderung eine individuelle Bedarfsermittlung. Dabei wird ermittelt, welche Ziele der Mensch mit Behinderungen hat und wie diese am besten erreicht werden können. Der Bedarf wird in der Folge in eine Leistungsgutsprache umgerechnet. Diese beinhaltet ein monatliches Budget für Assistenzleistungen auf drei verschiedenen Stufen: befähigende Leistungen, stellvertretende Leistungen und begleitende Leistungen.

Um die Menschen über den gesamten Prozess der Bedarfsermittlung optimal zu begleiten und zu unterstützen, stehen ihnen je nach Setting (privat oder im Heim wohnend) verschiedene Fachpersonen zur Verfügung.

Die individuelle Bedarfsermittlung ist transparent und klar strukturiert. So ist gewährleistet, dass die Bedürfnisse der Menschen mit Behinderungen in den Prozess einfliessen und die gesprochenen Leistungen dem tatsächlichen Unterstützungsbedarf entsprechen.

  • Der IHP in Kürze

  • Vorbereitung auf das Bedarfsermittlungsgespräch für Menschen mit Behinderungen

  • Informationen zur Vorbereitung auf die individuelle Bedarfsermittlung für Institutionen

  • IHP Bogen Kanton Bern - Ansichtsexemplar

  • IHP Handbuch Kanton Bern

  • IHP Bogen Tagesstätte

Seite teilen