Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen ist in der Bundesverfassung verankert. Es ist festgehalten, dass niemand diskriminiert werden darf, unter anderem nicht wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.
Vielfach sind Menschen mit Behinderungen Benachteiligungen ausgesetzt. Diese erschweren es, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Räumliche oder technische Barrieren, aber auch Vorurteile oder Ängste anderer können es schwierig machen, soziale Kontakte zu pflegen, einer Arbeit nachzugehen oder ein geeignetes Wohnumfeld zu finden.
Benachteiligungen können verhindert oder minimiert werden. Geeignete Rahmenbedingungen zur Förderung der Chancengleichheit und der gesellschaftlichen Teilhabe können geschaffen werden.
Die wichtigsten Ziele der kantonalen Behindertenpolitik sind:
- Gleichstellung
- Autonomie und Eigenverantwortung
- Wahlfreiheit
- Teilhabe und Mitwirkung am gesellschaftlichen Leben