Die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) hat einen Entwurf für das vierte Kantonale Integrationsprogramm 2028-2032 (KIP4) ausgearbeitet und freut sich, diesen mit interessierten Kreisen zu konsultieren.
Bund und Kantone haben 2014 die Kantonalen Integrationsprogramme (KIP) eingeführt, um die spezifische Integrationsförderung zu einem Gesamtpaket mit landesweit geltenden strategischen Zielen und Förderbereichen zu bündeln. Die Förderbereiche beziehen sich auf Information und Beratung, Bildung und Arbeit sowie Verständigung und gesellschaftliche Integration. In den KIP zeigen die Kantone auf, wie sie die Ziele erreichen wollen.
Das KIP basiert auf einer Programmvereinbarung mit dem Staatsekretariat für Migration (SEM). Der Kanton Bern ist aufgefordert, bis im Frühling 2027 ein entsprechendes Konzept beim SEM einzureichen. Bei der Ausarbeitung des KIP liegt die Federführung im Kanton Bern bei der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI). In verschiedenen Förderbereichen arbeitet die GSI mit weiteren kantonalen Direktionen zusammen, beispielsweise mit der Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) in der Sprachförderung und mit der Sicherheitsdirektion (SID) im Asyl- und Flüchtlingsbereich.
Im KIP 4 wird auf Kontinuität gesetzt. Gleichzeitig wird die Ausrichtung der sieben Förderbereiche auf der Grundlage der strategischen Grundsätze des Gesamtregierungsrates sowie der Programmziele des SEM weiter geschärft. Die Schwerpunkte, welche die GSI in dieser Programmperiode setzt, sind in Kapitel 1.2 des Konzepts KIP 4 abgebildet.
Ziel der Konsultation ist es, die Einschätzung ausgewählter Gemeinden und Akteure des Integrationsbereichs zu den inhaltlichen Stossrichtungen des vorliegenden KIP-4-Konzeptentwurfs einzuholen.
Die Konsultation wird online durchgeführt und wir bitten Personen, die Stellung nehmen möchten, dies über den digitalen Fragebogen bis zum 9. Oktober 2026 durchzuführen (siehe Link unterhalb).