Logo Kanton Bern / Canton de BerneGesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI)

Diskriminierungsschutz

Die Förderung der Integration basiert unter anderem auf dem Gebot, dass niemand diskriminiert werden darf aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Alter, Sprache, Herkunft, Lebensform, sexueller Orientierung, politischer oder religiöser Überzeugungen sowie körperlicher, geistiger oder psychischer Behinderung.

Der Kanton und die Gemeinden haben den Auftrag, für die Vermeidung und die Bekämpfung von Diskriminierung gegenüber Ausländerinnen und Ausländern wie auch gegenüber Personen schweizerischer Nationalität zu sorgen.

Das Grundrecht auf Schutz vor Diskriminierung gilt unabhängig vom Aufenthaltsstatus und der Nationalität für jede Person.

Personen, die von rassistischer Diskriminierung betroffen sind, erhalten bei folgenden Stellen Unterstützung:

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