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Newsletter Kantonsärztlicher Dienst - Informationen Infektionskrankheiten und Synthetische Cannabinoide

Gerne informieren wir Sie über folgende aktuelle Themen:

  • Anpassung Verordnung des EDI über die Meldung von Beobachtungen übertragbarer Krankheiten des Menschen
  • Synthetische Cannabinoide
  • Keine Fax-Zustellung mehr möglich: klinische Meldungen Infektionskrankheiten

Unten finden Sie eine Zusammenfassung der Themen sowie Links zu den Dokumenten.

Anpassung Verordnung des EDI über die Meldung von Beobachtungen übertragbarer Krankheiten des Menschen

Die Verordnung des EDI über die Meldung von Beobachtungen übertragbarer Krankheiten des Menschen (SR 818.101.126), welche die meldepflichtigen Infektionskrankheiten einzeln nennt, wird einmal pro Jahr auf Notwendigkeit und Zweckmässigkeit überprüft und nach Bedarf revidiert. Die neue Verordnung tritt per 1. Januar 2022 in Kraft.

Gerne leiten wir Ihnen beiliegend die diesjährigen Anpassungen und den erläuternden Bericht zur Änderung der Verordnung weiter.

  • Anpassung Verordnung des EDI über die Meldung von Beobachtungen übertragbarer Krankheiten des Menschen

  • Erläuterungen der Anpassung Verordnung des EDI über die Meldung von Beobachtungen über-tragbarer Krankheiten des Menschen

Synthetische Cannabinoide

Besonders für die in der Grund- und Notfallversorgung tätigen Kolleginnen und Kollegen könnte die Fachpublikation der Schweizerischen Koordinations- und Fachstelle Sucht zum Wirkstoff «synthetische Cannabinoide» hilfreich sein. Synthetische Cannabinoide sind künstlich hergestellte Moleküle. Seit 2020 wurden sie in den Drug-Checking-Angeboten in der Schweiz in zahlreichen Proben nachgewiesen. Die Wirkung von synthetischen Cannabinoiden ist bei der gleichen Dosis deutlich stärker als die von THC und die Gefahren des Konsums sind nicht zu unterschätzen mit unter Umständen tödlichen Intoxikationen. Möglichkeiten der Schadensminderung beim Konsum sind im Dokument prägnant aufgelistet und es gibt einen Informationsflyer für Konsumierende. 

Ein Aspekt der Schadensminderung ist das Drug-Checking, d.h. die Analyse der Substanz vor dem Konsum. Im Kanton Bern stehen die Angebote der Stiftung CONTACT konsumierenden Personen (ab 18 Jahren) zur Verfügung. Diese beinhalten ein Informations- und Beratungsangebot zu psychoaktiven Substanzen und Drug-Checking. Informationen zu den Standorten und Öffnungszeiten finden Sie unter folgendem Link: dib Drug Checking: Substanzanalyse bei Drogeninfo Bern von CONTACT (raveitsafe.ch)  

Auch die Berner Gesundheit bietet ein umfangreiches niederschwelliges Beratungs- und Therapieangebot für Personen, welche ihren Cannabiskonsum kritisch hinterfragen möchten und Hilfe bei der Konsumreduktion benötigen. Das Angebot steht auch Personen aus dem Umfeld von Suchtbetroffenen offen. Interessierten Gesundheitsfachpersonen stellt die Berner Gesundheit gerne Fachinformationen und Kooperationsmöglichkeiten zur Cannabis-Prävention zur Verfügung. Die verschiedenen Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme sind unten ersichtlich.

Keine Fax-Zustellung mehr möglich: klinische Meldungen Infektionskrankheiten, Kostengutsprachen und weitere Dokumente

Ab 2022 kann der Kantonsärztliche Dienst (KAD) keine Faxe mehr empfangen. Im Rahmen der Digitalisierung des Kantons Bern, wurde entschieden auf Fax zu verzichten. Zurzeit werden dem KAD vor allem noch klinische Meldungen bezüglich meldepflichtiger Infektionskrankheiten per Fax zugestellt. Diese, aber auch andere Dokumente oder Anfragen (z.B. Kostengutsprachen), können ab 01.01.2022 nur noch per Mail empfangen werden:

(epi@be.ch, HIN-secured). 

Was muss wann und wie gemeldet werden? Im Leitfaden zur Meldepflicht 2020 finden Sie pro Krankheit Meldekriterien, Meldefrist und Basisinformationen übersichtlich dargestellt. Sie können die Broschüre kostenlos bestellen oder heruntergeladen.

Die aktuellen Meldeformulare finden Sie auf der Seite des Bundesamts für Gesundheit:

Die Meldungen ans Kantonsarztamt sind ab 2022 einzureichen:

  • Bevorzugt per E-Mail:
    epi@be.ch (HIN-secured)
  • Meldungen mit raschem Handlungsbedarf (Meningokokken, Masern, …) per Email:
    (epi@be.ch (HIN-secured))
  • Ausserhalb der regulären Bürozeiten und bei telefonischer Meldepflicht sind diese Meldungen telefonisch über den kantonsärztlichen Pikett einzureichen
  • Per Post: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern, Kantonsärztlicher Dienst, Rathausplatz 1, Postfach, 3000 Bern 8

 

 

30.09.2021/kad

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