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Newsletter Kantonsärztlicher Dienst - COVID-19 09.2021

Nachfolgend erhalten Sie Informationen betreffend Anmeldung zum Erstellen von Covid-Zertifikaten und zum Vorgehen bei Personen, die mit Antigen-Schnelltest positiv getestet werden.

1. Anmeldung Erstellen Testzertifikate:

Ab Ende Juni müssen die Kantone bereit sein, Covid-Zertifikate für getestete, genesene und geimpfte Personen auszustellen. Gemäss heutigem Kenntnisstand sind folgende Prozesse vorgesehen:

Test-Zertifikate

Zertifikate für Antigen-Schnelltests werden von der testenden Stelle generiert. Die Praxen, von denen uns bekannt ist, dass sie Schnelltests durchführen, haben wir bereits informiert, wie sie vorgehen müssen, um Test-Zertifikate zu generieren.

Sollten Sie in Ihrer Praxis ebenfalls Antigen-Schnelltests durchführen und künftig auch Test-Zertifikate ausstellen wollen, können Sie uns dies bis am kommenden Freitag den 18. Juni 2021 an info.schnelltest@be.ch melden. Bitte verwenden Sie für die Meldung Ihrer Daten die Excel-Vorlage unter folgendem Link. Sie müssen hierfür eine Person definieren, die als Superuser fungiert, der nicht nur Zertifikate ausstellen, sondern auch weitere User berechtigen kann, die Zertifikate ausstellen können. Gleichzeitig können Sie uns einmalig die User melden. Wir werden diese Personen an das BIT weitermelden, das sich dann direkt mit weiteren Informationen an die betroffenen Personen wendet und auch eine Helpline für Fragen zur Verfügung stellt. Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt weitere User berechtigen wollen, kann dies über den Superuser geschehen. Wir bitten Sie aber, die Berechtigungen zurückhaltend zu verteilen.

Zertifikate für PCR-Tests werden von den Laboren ausgestellt.

Impf-Zertifikate

Die Impf-Zertifikate werden zentral für alle vollständig geimpften Personen über das Impf-Tool Vacme ausgestellt und stehen dort zum Herunterladen zur Verfügung. Hier entsteht für die Leistungserbringer kein Aufwand. Bei Fragen Ihrer Patientinnen und Patienten zum technischen Vorgehen, wie sie ein Impf-Zertifikat erhalten, können Sie gerne auf diese Informations-Grafik verweisen: pdf Impfgrafik

Bitte beachten Sie: Superuser/User hätten technisch die Möglichkeit, nicht nur Test-Zertifikate, sondern auch Impf-Zertifikate zu generieren. Von dieser Möglichkeit darf im Kanton Bern aber nicht Gebrauch gemacht werden, weil bis auf Weiteres sämtliche Impf-Zertifikate über Vacme ausgestellt werden und eine parallele Generierung unbedingt zu vermeiden ist. Dieser Ablauf wurde zur Entlastung der Leistungserbringer und zur Sicherstellung der einheitlichen Zertifikaterstellung installiert.

Genesenen-Zertifikate

Die Genesenen-Zertifikate werden auf der online Plattform des Bundes durch die Kantone und durch die Labore ausgestellt. Ab dem 14. Juni können diese Zertifikate von den genesenen Personen hier beantragt werden: https://www.covidcertificate-form.admin.ch/ (Link ab 14. Juni aktiv). Eine Herausforderung stellt hier derzeit noch die Tatsache dar, dass Genesenen-Zertifikate nur aufgrund von positiven PCR-Tests, nicht aber von positiven Antigen-Schnelltests ausgestellt werden.

Auch hier gilt, dass Genesen-Zertifikate im Kanton Bern nicht durch Arztpraxen, Apotheken oder andere Leistungserbringer erstellt werden sollen. Wenn eine genesene Person ihren Antrag über das Webformular abgeschickt hat, wird ihr das Zertifikat automatisch zugestellt, wenn alle Kriterien erfüllt sind. Ausnahmen können bei Personen gemacht werden, die keinen Zugang zu dem Webformular haben, wobei der Arzt oder die Ärztin, bzw. der Apotheker oder die Apothekerin, das Einverständnis bzw. den Wunsch der Person zur Erstellung des Zertifikats idealerweise dokumentieren sollte, da nur auf Wunsch ein Zertifikat erstellt werden darf.

Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass die Nicht-Beachtung der Regeln für das Ausstellen von GGG-Zertifikaten, die durch Bund und Kanton definiert sind einer Sorgfaltspflichtverletzung entspricht.

2. Vorgehen bei Personen, die mit Antigen-Schnelltest positiv getestet werden.

Bei genesenen Personen deren SARS-CoV-2 Infektion mit einem Antigen-Schnelltest festgestellt worden ist, dürfen keine Genesen-Zertifikate erstellt werden. Personen, die ab Mitte Juni in der Praxis mit Antigen-Schnelltest positiv getestet werden, sollten daher sofort vor Ort einen PCR Bestätigungstest machen oder in ein Testzentrum zum PCR Bestätigungstest überwiesen werden. Weshalb? Die PCR Bestätigungstests werden nur dann vom Bund bezahlt, wenn sie am selben Tag wie der Antigen-Schnelltest durchgeführt werden, ansonsten muss die zu testende Person für die Kosten selber aufkommen (Selbstzahler). Nur mit positivem PCR-Test kann ein Genesen-Zertifikat ausgestellt werden. Alternativ können sich die Personen frühestens 3-4 Wochen nach Infektion einmalig mit einem mRNA Impfstoff impfen lassen und erhalten dann ein Impf-Zertifikat. Betreffend Vergütung der PCR-Bestätigungstest bis zu 48 Stunden nach Antigen-Schnelltest haben die Kantonsärzte eine Anfrage beim BAG deponiert, die geprüft wird.

Zusammengefasst gilt für Personen mit positivem Antigen-Schnelltest:

  • Sie sollten ab sofort zum PCR-Bestätigungstest gesendet werden, falls sie sich nicht impfen lassen wollen und zum gegebenem Zeitpunkt ein Genesen-Covid-Zertifikat wünschen.
  • Sie gelten in der Schweiz als sichere Fälle, da hier zuverlässige Antigen- Schnelltests zur Anwendung kommen.
  • Sie müssen daher in Isolation gehen und ihre Kontakte werden in Quarantäne gesetzt, sofern sie sich nicht als genesen oder geimpft ausweisen können (Zertifikate).
  • Sie müssen nur einmal mit einem mRNA-Impfstoff geimpft werden, frühestens 4 Wochen besser 6 Monate nach Infektion. Sie erhalten nach einmaliger mRNA-Impfung ein Covid-Zertifikat «Geimpft».

Alle aktuellen Informationen zum Covid-Zertifikat finden Sie unter Covid-Zertifikat (admin.ch) beim BAG oder unter www.be.ch/covid-zertifikat auf der Webseite des Kantons.

14.06.2021 / KAD

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