Logo Kanton Bern / Canton de BerneGesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI)

COVID-19 05/2022

1. Aufhebung der Isolationsmassnahmen

Der Bundesrat hebt die besondere Lage bundesweit ab dem 01.04.2022 auf, sodass alle COVID-19 Massnahmen für die allgemeine Bevölkerung wegfallen werden.

Gründe für die Aufhebung der Massnahmen:

  • Die weitgehende Immunisierung in der Bevölkerung durch Impfungen und/oder durch den Kontakt mit dem Coronavirus schützt vor schweren Krankheitsverläufen und führt zu einer Verringerung der Krankenhausaufenthalte. 
  • Die SARS-CoV-2 Variante Omikron ist zwar übertragbarer, führt aber zu deutlich weniger Komplikationen und schweren Krankheitsverläufen.

Massnahmen, die nicht mehr obligatorisch sind, aber in bestimmten Situationen weiterhin ratsam sind: 

1. Personen mit starken Symptomen sollen solange sie stark symptomatisch sind nicht zur Arbeit gehen und sich bei Ihrer Hausärztin oder Hausarzt melden. Personen mit milden Symptomen können zur Arbeit gehen, sollten aber eine Maske tragen bis 48 Stunden nach Abklingen der Symptome.

2. Mund-Nasen-Schutz: Das Tragen von Mund-Nasen-Schutz ist nicht mehr obligatorisch.

Nach dem Beschluss des Regierungsrats vom 30.03.2022 besteht jedoch weiterhin eine Maskenpflicht in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen als auch in Spitex-Organisationen:

  • Beschluss des Regierungsrats des Kantons Bern vom 30.03.2022

Des Weiteren wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Arztpraxen empfohlen, mehr dazu unter 2. Maskentrageempfehlung für Arztpraxen. 

Das Tragen einer Maske wird auch weiterhin empfohlen bei Kontakt mit besonders gefährdeten Personen oder beim Auftreten von Symptomen. Besonders empfohlen ist das Maskentragen in geschlossenen Räumen mit einem hohen Personenaufkommen und dort, wo Abstände nicht eingehalten werden können, wie zum Beispiel in öffentlichen Verkehrsmitteln, bei Geschäftstreffen oder an öffentlichen Veranstaltungen.

3. Händehygiene: Das Achten auf die Händehygiene ist eine gute Massnahme zur Infektionsprävention, die jeder beibehalten sollte. Dadurch wird nicht nur die Verbreitung von SARS-CoV-2 verhindert, sondern auch die Übertragung von anderen Infektionskrankheiten. Das Händewaschen mit Wasser und Seife oder das Auftragen von Desinfektionsgel schützt somit vor der Übertragung von Infektionskrankheiten.

4. Belüftung: Belüften ist eine einfache und effektive Massnahme, um die Luftqualität zu verbessern und die Virenlast in einem Raum zu reduzieren. Eine regelmässige und gute Luftzirkulation ist besonders in geschlossenen Räumen mit vielen Menschen sehr wichtig, wie zum Beispiel in Klassenzimmern oder in Büros.

5. COVID-19 Impfung: Die COVID-19 Impfung wird insbesondere für gefährdete Personen empfohlen, da sie sehr gut vor schweren Verläufen von COVID-19 schützt.

6. COVID-19 Tests: Der COVID-19 Test wird empfohlen beim Auftreten von starken Symptomen, die einen Arztbesuch erfordern oder bei Kontakt mit besonders gefährdeten Personen. 

7. COVID-19 Zertifikat: Das COVID-19 Zertifikat wird in der Schweiz seit dem 17. Februar 2022 nicht mehr verwendet. Es wird jedoch immer noch nach einer nachgewiesenen Infektion oder nach einer Impfung ausgestellt und kann für bestimmte Auslandsreisen notwendig sein. Bitte erkundigen Sie sich bei den Behörden des Ziellandes nach den jeweiligen Einreisebestimmungen.

 

2. Maskentrageempfehlung für Arztpraxen

Trotz schweizweit weitgehender Aufhebung der Maskenpflicht bleibt die Umsetzung guter Schutzkonzepte nach wie vor wichtig, um weitere Übertragungen des Coronavirus zu verhindern. Deshalb spricht der Kantonsärztliche Dienst an dieser Stelle explizit eine Maskentrageempfehlung für Arztpraxen aus. Wir empfehlen Ihnen zum Schutz der Angestellten sowie der Patientinnen und Patienten, das Tragen einer Maske allen sich in Ihrer Einrichtung befindlichen Personen weiterhin vorzuschreiben.

3. Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitszeugnissen

Da per 01.04.2022 im Kanton Bern keine Isolationsmassnahmen mehr angeordnet und somit keine Isolationsdokumente mehr ausgestellt werden, weisen wir Sie darauf hin, dass es zu einer Häufung von Konsultationen zwecks Arbeitsunfähigkeitszeugnissen kommen könnte. Patientinnen und Patienten, die infolge einer COVID-19 Infektion arbeitsunfähig sind, benötigen dahingehend eine ärztliche Bescheinigung ihrer Arbeitsunfähigkeit, falls vom Arbeitgeber verlangt.

Um die Gesundheitseinrichtungen zu entlasten, empfiehlt die Volkswirtschaftskommission den Arbeitgebenden, bei Vorliegen eines positiven SARS-CoV-2 Tests ein Arbeitsunfähigkeitszeugnis erst ab dem fünften Tag der krankheitsbedingten Absenz einzufordern.

Anlässlich der ärztlichen Konsultation sollten die symptomatische Patientin oder der symptomatische Patient auf die Hygiene- und Verhaltensempfehlungen vom BAG hingewiesen werden: 

4. Post-COVID-19-Erkrankung

Obwohl die durch Omikron verursachten COVID-19 Infektionen nach derzeitigem Erkenntnisstand deutlich weniger schwerwiegend als durch frühere SARS-CoV-2 Varianten sind, ist zurzeit nicht klar, ob die Omikron Variante auch zu weniger oder weniger schwerwiegenden Verläufen der Post-COVID-19 Erkrankung führt.

Da die Post-COVID-19-Erkrankung mit einer Verzögerung von mehreren Monaten nach der Infektion auftritt, wird eventuell in den nächsten Wochen mit einem starken Anstieg an entsprechenden Fällen zu rechnen sein, der den starken Anstieg der Akutinfektionen von vor ca. 3 Monaten widerspiegelt.

Das BAG hat auf seiner Webseite nützliche Informationen zu Symptomen und Selbsthilfegruppen zusammengestellt und baut diese laufend aus, u.a. mit Adressen auf Long-COVID-19 spezialisierter Klinikeinrichtungen:

Für den Kanton Bern sind einige dieser Anlaufstellen bzw. Ansprechpersonen untenstehend aufgeführt:

Inselspital – Pneumologie: Das Inselspital Bern offeriert eine Long COVID-19-Sprechstunde in der Pneumologie. 

Anmeldung via E-mail: longcovid.pneumologie@insel.ch

Inselspital – Kompetenzbereich Psychosomatik: Der Kompetenzbereich Psychosomatik am Inselspital Bern bietet eine Sprechstunde spezialisiert auf Chronisches Erschöpfungssyndrom und Long COVID-19 an.

Anmeldung via E-Mail: psychosomatik@insel.ch

Universitäre Psychiatrische Dienste Bern: Angebot einer Sprechstunde zur Abklärung und Unterstützung bezüglich der Arbeitsfähigkeit bei psychischen Problemen im Zusammenhang mit Long COVID-19.

Berner Reha Zentrum in Heiligenschwendi

Berner Klinik Montana: Angebot für Rehabilitation bei Herrn Dr. med. Claude Vaney, Chefarzt Neurologie und medizinischer Direktor.

Seite teilen