Keine Verlängerung der COVID-19-Massnahmen
Der Regierungsrat des Kantons Bern verlängert die bestehenden und bis am 30. April 2022 befristeten Massnahmen in der Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie (Covid-19 V) nicht.
Per 1. Mai entfällt dementsprechend:
- die Maskentragpflicht in den Spitälern sowie in den Alters- und Pflegeheimen (Art. 8e1)
- die Maskentragpflicht für die in der ambulanten Pflege tätigen Personen (Art. 16i1)
- eine Maskentragempfehlung für Arztpraxen (Art. 8e2)
- Maskentragpflicht in Justizvollzugsanstalten (Art. 16b1)
Grundsätzlich erachten wir bei Personen bzw. Patienten mit Symptomen das Tragen einer Maske in medizinischen Einrichtungen und der ambulanten Pflege weiterhin als sinnvoll.
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