Logo Kanton Bern / Canton de BerneGesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI)

COVID-19 02/2022

Wir haben sie bereits vor Kurzem über die Erleichterungen der Quarantäne und Isolation bei Gesundheitsfachpersonen informiert. Die Verkürzung der Isolation und der Kontaktquarantäne (5 Tage) führen einerseits zu Änderungen bezüglich der Erleichterung der Quarantäne / Isolation. Andererseits braucht es in Gesundheitsinstitutionen nun auch nach der Aufhebung der Quarantäne / Isolation strikte Hygiene-/Verhaltensmassnahmen. Grund dafür ist, dass auch 5 Tage nach einem positiven Testresultat oder 5 Tage nach einem engen Kontakt bei asymptomatischen Personen ein potentielles Restrisiko besteht, andere Mitarbeitenden oder Patientinnen / Patienten zu infizieren und Letztere oder Bewohnerinnen von sozialmedizinischen Institutionen auf Grund ihres oftmals vorbelasteten Gesundheitszustands ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf haben.

Übersicht der Inhalte dieses Newsletters und Zusammenfassung:

1. Quarantäne

1.1 Erleichterung Quarantäne (Tag 0-5)

Wichtig: Eine Erleichterung der Quarantänepflicht gilt jeweils nur für die Arbeitszeit, im Privaten gilt die Quarantäne.

Voraussetzungen
Eine Erleichterung der Quarantäne ist notwendig/möglich, wenn folgende Punkte zutreffen:

  • a. Die Person wird dringend benötigt, weil sonst die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens akut gefährdet wäre (die Tätigkeit im Gesundheitswesen allein ist keine ausreichende Begründung für eine Erleichterung).
  • b. Der vorgängige Versuch Alternativen/Stellvertretungen zu organisieren war nicht erfolgreich.
  • c. Die betroffene Person ist symptomfrei und mit der Erleichterung der Quarantäne einverstanden.

Der Kantonsärztliche Dienst und die Gesundheitsdirektion des Kantons Bern befürworten eine sehr rest-riktive Handhabung. Der Entscheid, ob eine Erleichterung der Quarantäne notwendig ist, obliegt dem Arbeitgeber. Die Grundlage für den Entscheid (Notwendigkeit: a. / b. / c.) muss dokumentiert werden, die Meldepflicht an den Kanton entfällt.

Massnahmen zur Reduktion des Infektionsrisikos

Betroffene Mitarbeitende (mit erleichterter Quarantäne):

  • Im Minimum sollten 2 Tests durchgeführt werden am Tag 2/3 und am Tag 5. Falls in der Institution kein repetitives Testen durchgeführt wird, sollte ein Antigen-Schnelltest verwendet werden.
  • In Risikosituationen am Arbeitsplatz, wo die anderen Schutzmassnahmen nicht ausreichend sind, ist die Verwendung von korrekt sitzenden FFP2-Masken angezeigt.
  • Täglicher Symptomcheck. Sobald Symptome auftreten, sollte sich die Person unverzüglich testen lassen und sich in Isolation begeben, bis das Resultat vorliegt.
  • Der Kontakt mit weiteren Mitarbeitenden sollte auf ein Minimum reduziert werden (separater
    Raum als Garderobe, Pause alleine in einem separaten Raum, Sitzungen meiden und Abstandsregeln einhalten).
  • Öffentliche Verkehrsmittel und Fahrgemeinschaften wenn möglich meiden.

Verstärkung Schutzkonzept Institution:

  • Erinnern Sie an die Wichtigkeit des Maskentragens sowohl für Mitarbeitende als auch für die Patientinnen und Patienten, betreuten Personen und Besuchende.
  • 5-10 Minuten gründliches Lüften der Räume nach der Pause.

1.2 Voraussetzungen zur Arbeitsaufnahme oder Weiterführen der Arbeit nach der Quarantä-ne (Tag 6-10)

  • Test an Tag 5 nach engem Kontakt.
  • Nach der Quarantänedauer sollte unverzüglich wieder eine Teilnahme am repetitiven Testen stattfinden, gemäss den institutionellen Vorgaben.
  •  Sobald Symptome auftreten, sollte sich die Person unverzüglich testen lassen und sich in Isolation begeben, bis das Resultat vorliegt.

2. Isolation

2.1 Erleichterung Isolation (Tag 0-5)

Bei schwerem Personalmangel sollen Gesundheitsfachpersonen frühestens nach 72h Isolation diese verkürzen können, sofern durch die Kantonsärztin genehmigt. Der Einsatz von Personal welches isoliert ist, sollte wenn immer möglich vermieden werden. Gestützt auf das unten verlinkte BAG-Dokument und Swissnoso Positionspapier hat der Kantonsärztliche Dienst festgelegt, welche Voraussetzungen mindes-tens erfüllt sein müssen, damit eine Bewilligung der Erleichterung der Isolation in Betracht gezogen wer-den kann. Informationen/Bestätigungen zu diesen Voraussetzungen müssen im durch die verantwortliche Person (Verantwortliche der Spitalhygiene, ärztliche Abteilungsleitung, …) gestellten Antrag (an: epi@be.ch, Betreff: Antrag Erleichterung Isolation) enthalten sein.
Es ist empfehlenswert, die Kommunikation gegenüber den zu betreuenden Personen oder den Angehörigen und Mitarbeitenden zu antizipieren: Transparenz und proaktive Information, dass positiv getestete Mitarbeitende mobilisiert werden müssen, um die Versorgung aufrecht zu erhalten stärkt das Vertrauensverhältnis.

Voraussetzungen

  • Die betroffene Gesundheitsfachperson (in Isolation):
    • ist mit der Verkürzung der Isolation einverstanden.
    • ist seit 24h asymptomatisch.
    • war bereits mindestens 72h in Isolation.
    • hat vor Arbeitsbeginn eines der folgenden Testergebnisse:
      • PCR: neg. mit CT-Wert >30
      • Antigen-Schnelltest: negativ (Ein positiver Antigenschnelltest weist auf eine hohe Virenlast hin und somit auf ein restliches Übertragungsrisiko.)
    • benützt beim Arbeitsweg keinen öffentlichen Transport.
    • bleibt ausserhalb der Arbeitszeit in Isolation.
  • Der schwere Personalmangel ist im Antrag an den Kantonsärztlichen Dienst begründet und Bemühungen, den Personalmangel durch Alternativen / Stellvertretungen zu beheben, sind dokumentiert.
  • Informationen zu der betroffenen Gesundheitsfachperson: Name, Vornamen, Geburtsdatum.

Massnahmen zur Reduktion des Infektionsrisikos

Betroffene Mitarbeitende (mit erleichterter Isolation):

  • Wenn möglich betreuen die positiv getesteten Mitarbeitenden ausschliesslich Covid-19 positive Personen und / oder geboosterte Personen.
  • Mitarbeitende aus der Isolation betreuen keine immunsupprimierten und schwangeren Personen.
  • In Risikosituationen am Arbeitsplatz, wo die anderen Schutzmassnahmen nicht ausreichend sind, ist die Verwendung von korrekt sitzenden FFP2-Masken angezeigt.
  • Der Kontakt mit weiteren Mitarbeitenden sollte auf ein Minimum reduziert werden (separaten Raum als Garderobe, Pause alleine in einem separaten Raum, Sitzungen meiden und Abstandsre-geln einhalten).
  • Werden Mitarbeitende aus der Isolation mobilisiert, können zusätzliche emotionale Belastungen wie Schuldgefühle, Ängste oder Gefühle der Ausgrenzung bei allen Beteiligten entstehen. Eine Klärung des Bedarfs an Begleitung und professioneller Unterstützung ist empfehlenswert.

Verstärkung Schutzkonzept Institution:

  • Erinnern Sie an die Wichtigkeit des Maskentragens sowohl für Mitarbeitende als auch für die zu betreuenden Person und Besuchende.
  • Eine Liste mit den zu betreuenden Personen soll, während dem Einsatz von Mitarbeitenden aus der Isolation, erstellt werden. Wenn möglich sollte immer die gleiche Personengruppe betreut werden. Dies ermöglicht eine präzisere Symptombeobachtung und gezielteres Testen der zu betreuenden Personen.
  • 5-10 Minuten gründliches Lüften der Räume nach der Pause.
  • Häufen sich Mitarbeitende aus der Isolation, kann eine Kohortierung der Pausen, Garderoben-zimmer etc. pro Institution angedacht werden. Mitarbeitende aus der Quarantäne werden nicht kohortiert.

2.2 Voraussetzungen / Hinweise zur Arbeitsaufnahme oder Weiterführen der Arbeit nach der Isolation (Tag 6-10)

Betroffene Mitarbeitende

  • Personal welches an Tag 6 nach der Isolation wieder die Arbeit aufnimmt, muss seit mindestens 48 Stunden symptomfrei sein; oder kann zwar weiterhin Symptome aufweisen, diese müssen aber derart sind, dass die Aufrechterhaltung der Isolation nicht mehr gerechtfertigt ist (z.B. leichter, persistierender Husten).
  • 6 Wochen nach dem positiven Testresultat kann eine Teilnahme am repetitiven Testens wieder stattfinden.

Verstärkung Schutzkonzept Institution: Je nach Sicherheitsbedürfnis der Institution können Empfehlun-gen zur Ergänzung der Schutzkonzepte an Tag 0-5 auch für die Tage 6-10 übernommen werden. Unten-stehende Empfehlungen gelten als minimale Ergänzung der Schutzkonzepte:

  • Erinnern Sie an die Wichtigkeit des Maskentragens sowohl für Mitarbeitende als auch für die zu betreuenden Person und Besuchende.
  • In Risikosituationen am Arbeitsplatz, wo die anderen Schutzmassnahmen nicht ausreichend sind, ist die Verwendung von korrekt sitzenden FFP2-Masken für das Personal angezeigt.
  • Kontakte am Arbeitsplatz so gut wie möglich einschränken.
  • Bekannte Hygiene- und Verhaltensregeln sollten an Orten mit hohem Übertragungsrisiko wie: Pausen, Kantinen, Garderoben, Rapporträume, Sitzungen, Büros etc. strikt durchgeführt werden.
  • Covid-19: Umgang mit Personal in sozialmedizinischen Institutionen, welches positiv getestet wur-de oder engen Kontakt hatte

  • Swissnoso interim Positionspapier über zusätzliche Präventionsmassnahmen in Akutspitälern be-züglich der SARS-CoV-2 Variante Omikron vom 22.12.2021

  • Swissnoso-Expertenkonsens zu zusätzlichen, flankierenden Massnahmen, angepasst an die ver-kürzte Dauer von Isolation und Quarantäne bei COVID-19 vom 14.01.2022

19.01.2022 / kad

Seite teilen