Logo Kanton Bern / Canton de BerneGesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI)
13. November 2025
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Änderungen im Bereich pflegende Angehörige

Im Kanton Bern arbeiten immer mehr Spitex-Organisationen mit pflegenden Angehörigen zusammen. Diese werden von der Spitex-Organisation angestellt und erhalten einen Lohn (üblicherweise 30 bis 35 Franken pro Stunde). Die Gesamtkosten der erbrachten Pflegeleistung werden von mehreren Stellen getragen. Die jeweils zuständige Krankenkasse übernimmt 52.60 Franken pro Pflegestunde, die öffentliche Hand übernimmt die restlichen Kosten abzüglich einer allfälligen Beteiligung der Patientin oder des Patienten. Damit die Restkosten für Spitex-Organisationen, die pflegende Angehörige beschäftigen, die effektiven Kosten decken und finanzielle Fehlanreize beseitigt werden, wird der Kantonsanteil ab dem 1. Januar 2026 für jede von angestellten pflegenden Angehörigen geleistete Pflegestunde 14.50 Franken betragen. Damit wird die exzessive Marge reduziert und der Kanton sorgt für klare Regeln bei der wichtigen Arbeit pflegender Angehöriger. Der neue Tarif wird in der Verordnung über die sozialen Leistungsangebote (SLV) festgeschrieben.

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