Logo Kanton Bern / Canton de BerneGesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI)

Eigene Formeln (EFo) – FAQ Fachliches

Hinweise, Fragen und Antworten zu Eigene Formel.

Vorbemerkung

Arzneimittel, welche ad hoc für Kunden/Kundinnen hergestellt werden, müssen nicht gemeldet werden, nur eigene Formeln welche defekturmässig hergestellt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Arzneimitteln nach eigener Formel die fachverantwortliche Person haftbar für deren Sicherheit und Qualität von der Herstellung bis zur Abgabe bleibt. Eine Meldebestätigung durch den PAD entzieht den herstellenden Betrieb nicht von dessen Verantwortung und stellt somit auch keinen Anspruch auf Richtigkeit der eigenen Formel.

Im Rahmen dessen verweisen wir auf das Medizinalberufegesetz (MedBG), welches im Art. 40 die Berufspflichten aufführt und alle Medizinalpersonen zur lebenslangen Fortbildung verpflichtet. Dadurch wird gewährleistet, dass die erworbenen Kompetenzen auf dem aktuellen Wissensstand sind und die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse in die tägliche Arbeit einfliessen.

Bitte beachten Sie auch, dass die Zusammensetzung, Indikationen, Dosierung, Herstellung einschliesslich Lagerungshinweisen einer «eigenen Formel» auf Grundlage anerkannter wissenschaftlicher Nachweise und Referenzen basieren sollte.

  • Arzneimittelwerbung (swissmedic.ch)

  • Publikumswerbung Swissmedic (swissmedic.ch)

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