Im Kanton Bern gilt die Einschränkung der Zulassung zur Tätigkeit zu Lasten der Krankenpflegeversicherung.
Von der Zulassungsbeschränkung ausgenommen sind Ärztinnen und Ärzte
- mit Fachrichtung Allgemeine Innere Medizin
- mit Fachrichtung Kinder- und Jugendmedizin
- mit Fachrichtung Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie
- deren einziger Weiterbildungstitel „Praktische Ärztin“ oder „Praktischer Arzt“ ist