Logo Kanton Bern / Canton de BerneGesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI)

Zulassungsbeschränkung für Ärztinnen und Ärzte

Im Kanton Bern gilt die Einschränkung der Zulassung zur Tätigkeit zu Lasten der Krankenpflegeversicherung.

Von der Zulassungsbeschränkung ausgenommen sind Ärztinnen und Ärzte

  • mit Fachrichtung Allgemeine Innere Medizin
  • mit Fachrichtung Kinder- und Jugendmedizin
  • mit Fachrichtung Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie
  • deren einziger Weiterbildungstitel „Praktische Ärztin“ oder „Praktischer Arzt“ ist
  • Kontaktformular

Seite teilen