Logo Kanton Bern / Canton de BerneGesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI)

Psychotherapeutin und Psychotherapeut

Voraussetzungen

  • Eidgenössischer Weiterbildungstitel oder anerkannter ausländischer Weiterbildungstitel in Psychotherapie.
  • Die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller muss vertrauenswürdig sein, physisch und psychisch Gewähr für eine einwandfreie Berufsausübung bieten sowie eine Amtssprache des Kantons Bern beherrschen.
  • Ausländische Weiterbildungstitel in Psychotherapie müssen vor der Einreichung des Gesuchs durch die Psychologieberufekommission (PsyKo) des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) anerkannt werden.
  • Eintrag als eidg. anerkannte Psychotherapeutin oder eidg. anerkannter Psychotherapeut im Psychologieberuferegister (PsyReg).
  • Psychologieberufekommission (PsyKo)

  • Wegleitung zur Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse und Weiterbildungstitel gemäss Psychologieberufegesetz

  • Psychologieberuferegister PsyReg

Online-Bewilligung

Auf dem online Portal der GSI steht Ihnen die Anwendung «SIRONA» zur Verfügung. Damit können Sie eine Berufsausübungsbewilligung beantragen und Ihre Beschäftigungs- und Kontaktdaten online bewirtschaften und aktuell halten. Der Zugang auf das Portal erfolgt mittels BE-Login.

Der Zugang und das Konto für die Berufsausübungsbewilligungen sind personalisiert und deshalb persönlich zu führen. Verwenden Sie für die Registrierung bitte eine private E-Mail-Adresse.

Gebühren

Die Erstausstellung einer Berufsausübungsbewilligung kostet CHF 700.
Besteht bereits eine gültige Berufsausübungsbewilligung eines anderen Kantons, ist die Ausstellung kostenlos.

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